21-0904.01

Elektromobilität bei der Bergedorfer Polizei

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Im Koalitionsvertrag – im Jahr 2015 beschlossen – steht, dass der Klimaschutz „kein Projekt einer einzelnen Behörde, sondern eine Verpflichtung für die gesamte Stadt“ sei. 2017 hat der rot-grüne Senat die „Leitlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen mit geringen CO2 und Schadstoffemissionen“ herausgegeben.

Und trotzdem erfuhren die Bürger durch eine schriftliche Anfrage der AfD Fraktion der Hamburger Bürgerschaft, dass der mit über 2800 Fahrzeuge umfassende Fuhrpark der Freien und Hansestadt Hamburg, weniger als acht Prozent mit einen Elektro- oder Hybridantrieb ausgestattet sind.

Auch die Hamburger Polizei soll nach Presseberichten im Jahr 2020 sieben elektrisch betriebene PKW angeschafft haben. In diesem Kontext wurden wir von mehreren besorgten Anwohnern angeschrieben, welche folgenden Sachverhalt wiedergaben:

So parkt an den zwei E-Ladestationen am Bergedorfer Bahnhof (Ausgang Polizeiseite) auffällig oft (manchmal tagelang) ein Polizeiauto mit dem Kennzeichen HH7319E. In diesem Zusammenhang wollen diese Bürger wissen; ob das besagte Polizeiauto überhaupt Einsatztauglich ist?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 18.05.2021 wie folgt:

 

1a. Wie viele Fahrzeuge hat die Bergedorfer Polizei zur Verfügung.

 

Das Polizeikommissariat 43 verfügt über 29 Dienstkraftfahrzeuge.

 

1b. Wie viele dieser Fahrzeuge davon sind mit einem Elektro- oder Hybridantrieb ausgestattet?

 

Eines.

 

 

2a. Wie hoch sind Anschaffungskosten für ein herkömmliches Polizeiauto?

 

2b. Wie hoch für ein Fahrzeug mit Elektro- oder Hybridantrieb?

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen Rahmenvereinbarungen mit einzelnen Anbietern abgeschlossen. Die Konditionen in diesen Rahmenverträgen unterliegen dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, weitere Angaben im Sinne der Fragestellungen werden daher nicht gemacht.

 

 

3. Wie wird das oben genannte PKW mit der Kennung HH7319E eingesetzt? (Normale Einsätze, Streife, Werbungszwecke?)

 

Der Funkstreifenwagen wird täglich im Streifendienst sowie bei Sondereinsätzen verwendet.

 

 

4. Gibt es Daten, die man gegenüberstellen kann zwischen einem herkömmlichen Polizeiauto und einem PKW mit Elektro- oder Hybridantrieb? (z.B. gefahrene Kilometer, Anzahl Einsätze, Dauer der Einsätze etc.)

 

Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben.

 

 

5a. Wie viele Jahre ist ein herkömmliches Polizeiauto im Dienst?

 

5b. Wie viele Jahre Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb?

 

Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nutzungsdauer von Funkstreifenwagen bei der Polizei Hamburg vier bis sechs Jahre.

 

 

6. Sollen noch weitere Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb angeschafft werden?

 

Ja.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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