20-1657.01

Elektromobilität

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Bauer, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

In diesen Tagen werden überall in Bergedorf die Ladeplätze für E-Mobile farbig gestrichen und dadurch wird deutlich, dass die E-Mobilität in Bergedorf Fahrt aufgenommen hat. Damit die Um-stellung auf die E-Mobilität zu einem Erfolgsmodell wird, ist es unerlässlich, auf bestehende Problembereiche hinzuweisen und Lösungen hierfür konkret zu hinterfragen, besonders auch vor dem Hintergrund, dass Bergedorf mit den Projekten mySmart Life und Smart City eine Vorreiterrolle übernommen hat und damit auch eine Verantwortung dafür übernimmt, Initiative bzgl. bestehender Problembereiche zu zeigen.

 

Daher fragen wir um diesen Prozess kompetent begleiten zu können:

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet das Auskunftsersuchen in Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) wie folgt:

 

  1. Wie hoch ist der Prozentsatz von E-Mobilen am gesamten Kraftverkehr in Bergedorf derzeitig? Wie lauten die Prognosen für 2020 und 2025?

Zu 1.:

Es liegen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) keine Erkenntnisse vor, da die Kfz-Zulassungszahlen nicht auf Bezirksebene erfasst werden.

 

  1. Wie viel Ladeplätze werden für den jeweiligen Zeitraum für die E-Mobilität in Bergedorf benötigt und von privater Seite bereitgestellt bzw. öffentlicher Seite bereitgestellt?

 

 

 Zu 2.:

Bis 2019 sollen in ganz Hamburg bis zu 1.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. Das Konzept der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Hamburg dient in erster Linie der Reichweitenverlängerung. Damit ist sie nicht allein auf die im Bezirk zugelassene Anzahl an E-Fahrzeugen ausgerichtet, sondern richtet sich nach Standorten, an denen mit einem besonderen Ladebedarf gerechnet wird. Für Bergedorf sind im Rahmen dieser Planungen bereits rund 50 Ladepunkte realisiert, weitere Ladepunkte sind vorgesehen.

Zu privaten Planungen hinsichtlich der Schaffung von privaten Ladeplätzen liegen der Fachbehörde keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie werden Privatleute zur Installation von E-Ladeplätzen motiviert?

 

Zu 3.:

Gegenwärtig stehen verschiedene Förderprogramme des Bundes für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Darin bestehen auch Fördermöglichkeiten für die Schaffung von privaten Ladeplätzen.

 

  1. Wie viel öffentlicher Parkraum geht durch die Bereitstellung von E-Ladeplätzen verloren? Wird dieser kompensiert?

 

Zu 4.:

Jede öffentliche Ladesäule wird in der Regel durch zwei E-Stellplätze flankiert. Diese Parkflächen gehen nicht verloren, sondern werden für das Parken von gekennzeichneten E-Fahrzeugen umgewidmet.

 

  1. Welche Kosten entstehen für die öffentliche Hand in Bergedorf durch die Bereitstellung von E-Ladeplätzen? Wie werden diese Investitionen refinanziert?

 

Zu 5.:

Die für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Hamburg notwendigen Mittel werden im Rahmen der aktuellen Ausbaupläne durch die BWVI bereitgestellt. Der öffentlichen Hand in Bergedorf entstehen hierbei keine Kosten.

 

  1. Wie viel zusätzliche Leitungskapazität wird für die privaten und öffentlichen Ladeplätze bis 2025 benötigt? Hierbei ist ein ähnlicher Bedarf für ganz Hamburg und die anderen Bundesländer zu unterstellen.

 

Zu 6.:

Generell wird die von SNH für die FHH öffentlich zugänglich errichtete Ladeinfrastruktur so im Netz errichtet, dass vorhandene Netzkapazitäten für die Versorgung der jeweiligen Ladepunkte ausreichen. Es wird somit nach derzeitiger Planung keine zusätzliche Leitungskapazität zur Versorgung dieser Ladeinfrastruktur benötigt.

 

6.1              Wie viel zusätzliches Kupfer muss dafür gefördert und produziert werden?

 

6.1:

Entsprechend der Antwort zu 6. muss dafür kein zusätzliches Kupfer gefördert und produziert werden.

 

6.2              Wie werden die damit zusammenhängenden Umweltprobleme bilanziert?

 

6.2:

Entsprechend der Antwort zu 6. können keine hiermit zusammenhängenden Umweltprobleme bilanziert werden.

 

  1. Muss für die E-Mobilität zusätzliche Kraftwerkskapazität bereitgestellt werden? Wäre ggf. Bergedorf davon betroffen?

 

Zu 7.:

Der FHH liegen keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie sieht das Entsorgungs- und Recyclingkonzept für die anfallenden alten Batterien aus? Damit der Entsorgung / dem Recycling erhebliche Umweltbelastungen verbunden sein dürften, ist mit erheblichem Widerstand aus der Bevölkerung bei der Ansiedelung entsprechender Recyclingbetriebe zu rechnen. Entsprechend lange Vorlaufzeiten für die Planung und Realisierung werden benötigt.

 

Zu 8.:

Die Entsorgung von durch E-Pkw anfallende Alt-Batterien ist nicht Aufgabe der Kommune, in der die Fahrzeuge zugelassen wurden. Ansiedlungswünsche entsprechender Recyclingbetriebe in Bergedorf sind der Fachbehörde nicht bekannt. Damit entfällt die Beantwortung der Teilfragen 8.1 bis 8.5

 

 

8.1              Hat Bergedorf hierfür bereits Flächen vorgesehen? Sollen die entsprechenden       Betriebe in Industriegebieten- oder im Außenbereich angesiedelt werden? Wo liegen diese?

8.2              Wie hoch soll die Recyclingquote sein?

8.3              Wie soll eine umweltpolizeiliche Überwachung ausgestaltet werden?

8.4              Wie soll ein Batterieexport von Altbatterien in Entwicklungsländer verhindert werden?

8.5              Hat Bergedorf ggf. bereits diesbezügliche Initiativen und Abstimmungen auf Landesebene initiiert? Wenn nein: Warum nicht?

 

9.Wegen der großen Batteriegewichte wird sich das Fahrzeuggewicht erhöhen. Hiermit verbunden ist eine größere kinetische Energie bei Auffahrunfällen mit E-Mobilen. Ist mit einer Zunahme schwererer Verkehrsunfälle zu rechnen?

10.In der jüngeren Vergangenheit mehren sich die Meldungen über Fahrzeugbrände bei E-Mobilen. Hat der Bezirk entsprechende Erkenntnisse und welche Auswirkungen hat dies auf die Personalsituation der Bergedorfer Feuerwache?

 

Zu 9 und 10.:

Der FHH liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Petitum/Beschluss

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