21-1805.01

Einsetzen eines Schöpfwerkkoordinators

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.11.2023
02.11.2023
Ö 11.2
Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses vom 11.07.2023 wurde über Situation der Grundstücksankäufe für die Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden beraten. Aufgrund dessen wurde interfraktionell nachfolgendes Petitum erstellt und einstimmig beschlossen. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.08.2023 der Beschlussfassung angeschlossen.

 

 

Empfehlung nach § 27 BzVG:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mittels ihres Senators wird aufgefordert, sich beim Ersten Bürgermeister dafür einzusetzen, dass dieser einen „Schöpfwerkkoordinator“ benennt, dem sachliche, personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dass der Erwerb der Schlüsselgrundstücke, die für den Bau der drei neuen Schöpfwerke (Neudorf, Zollenspieker, Dove-Elbe) in den Vier- und Marschlanden zum Schutz vor Binnenhochwasser erforderlich sind, jetzt zügig durchgeführt werden kann.

 

 

Die BUKEA nimmt zu dem oben gefassten Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die derzeit in den Vier- und Marschlanden geplanten Schöpfwerke sollen in der Hauptdeichlinie errichtet werden. Sie sind insofern Teil des öffentlichen Hochwasserschutzes. Die BUKEA ist die zentrale Bedarfsträgerin für den öffentlichen Hochwasserschutz in Hamburg. Die Koordination der Schöpfwerksprojekte erfolgt daher durch die BUKEA. Der BUKEA stehen grundsätzlich ausreichend sachliche, personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung, damit der Erwerb der Schlüsselgrundstücke, die für den Bau der drei neuen Schöpfwerke (Neudorf, Zollenspieker, Dove-Elbe) in den Vier- und Marschlanden zum Schutz vor Binnenhochwasser erforderlich sind, zügig durchgeführt werden kann.

 

 

 

 

Ein erfolgreicher Grunderwerb ist jedoch wesentlich auch von den Wünschen der Verhandlungspartner abhängig. Für einen Interessenausgleich sind intensive Verhandlungen erforderlich. Die BUKEA forciert die Verhandlungen mit hohem Personaleinsatz. Nach Ansicht der BUKEA würde die Einrichtung eines Schöpfwerkskoordinators nicht zu einer Beschleunigung des Grunderwerbs führen. Ein damit möglicherweise verbundener Wechsel der städtischen Verhandlungsführer würde den Grunderwerb vielmehr hemmen.

 

Der hohe Personaleinsatz für die Koordination der Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden geht zu Lasten anderer dringend erforderlicher Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes. Die BUKEA wird sich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für eine personelle Stärkung der Funktion der Bedarfsträgerin für den Hochwasserschutz einsetzen. Die Intensivierung des Grunderwerbs für den öffentlichen Hochwasserschutz ist darüber hinaus Bestandteil einer Senatsdrucksache, die sich derzeit in der Behördenabstimmung befindet.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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