Einsetzen eines Schöpfwerkkoordinators
Letzte Beratung: 17.08.2023 Hauptausschuss Ö 5
Berichterstatterin: Frau Pelch
In der Sitzung des Regionalausschusses vom 11.07.2023 wurde über Situation der Grundstücksankäufe für die Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden beraten. Aufgrund dessen wurde interfraktionell folgendes Petitum erstellt und einstimmig beschlossen:
Empfehlung nach § 27 BzVG:
Die BUKEA mittels ihres Senators wird aufgefordert, sich beim Ersten Bürgermeister dafür einzusetzen, dass dieser einen „Schöpfwerkkoordinator“ benennt, dem sachliche, personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dass der Erwerb der Schlüsselgrundstücke, die für den Bau der drei neuen Schöpfwerke (Neudorf, Zollenspieker, Dove-Elbe) in den Vier- und Marschlanden zum Schutz vor Binnenhochwasser erforderlich sind, jetzt zügig durchgeführt werden kann.
Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum an.
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