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Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Gleisdreieck Marschbahndamm in Kirchwerder

Mitteilung

Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Ö 5.4

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) teilt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Vorgang den folgenden Sachstand mit:

 

Dem Projekt Hohendeicher See, einem anderen Toilettenstandort im Bezirk Bergedorf, wurde oberste Priorität für eine kurzfristige Realisierung gegeben. Die seitens der Bezirkspolitik gewünschte barrierefreie Badeseetoilette wird in 2023 durch die von der BUKEA beauftragte SRH realisiert und dann ganzjährig betrieben werden.

 

Obwohl prioritäre, aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe, noch nicht berücksichtigt werden konnten, sind damit die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten bereits überwiegend durch konkrete Aufträge gebunden.

 

Eine erste Einschätzung der SRH zur technischen Machbarkeit am Standort Gleisdreieck ergab zudem einen stark erhöhten Mittelbedarf zur Anbindung an die Ver- und Entsorger, aufgrund der weiten Erschließungswege zu den vorhandenen Anschlusspunkten bzw. der alternativ erforderlichen Realisierungswege.

 

Der Betrieb einer öffentlichen Toilette ohne Anschluss an Strom, Wasser und Abwasser – vergleichbar der überwiegenden Zahl der Badeseetoiletten – verschiebt die erhöhten Kosten in den Betrieb und die Unterhaltung bzw. schränkt die Betreibbarkeit stark ein.

 

Die Versorgung über Photovoltaik-Elemente ist an diesem Standort wegen der hohen Baumdichte kritisch zu betrachten und ermöglicht bestenfalls nur einen saisonalen Betrieb in den Sommermonaten. Die erforderliche Erteilung einer Sondergenehmigung für das Befahren der vorhandenen Wege für Saugfahrzeuge zum Entleeren der Gruben bzw. für Fahrzeuge zur Anlieferung von Frischwasser ist hier ein Prüfpunkt, der bezirksseitig noch zu klären wäre.

Ob alternativ die Frischwasserversorgung über einen Brunnen ermöglicht werden kann, ist ebenfalls noch nicht einschätzbar.

 

Wie bereits dargestellt, sollten optimalerweise neu errichtete oder erweitert zugängliche Anlagen aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) grundsätzlich ohne zusätzliche, strukturell aufzubringende Betriebskosten zu betreiben sein. Dies ist der Fall, wenn es sich entweder um sogenannte Kiosk-WCs handelt, da diese für die FHH betriebskostenneutral sind, oder wenn andere Standorte aufgegeben und dadurch Betriebsmittel frei werden.

 

Für den Betrieb eines sog. Kiosk-WC wäre daher eine Prüfung der Machbarkeit und der wirtschaftlichen Attraktivität dieses Standortes erforderlich. Nachteile dieser Lösung sind eingeschränkte Öffnungszeiten und möglicherweise kein ganzjähriger Betrieb, je nach Frequentierung des Kiosks, und höhere Baukosten als für herkömmliche WC-Anlagen wie barrierefreie Automatik-Toiletten oder niedrigschwellige Toilettenanlagen.

 

In der Toilettenentwicklungsplanung der BUKEA ist der Standort Gleisdreieck weiterhin als Standortwunsch der Bezirksversammlung enthalten. Um den Bedarf aufgrund der hohen mit Bau und Betrieb öffentlicher Toiletten verbundenen Kosten und in der Priorisierung zu den Standortvorschlägen aus anderen Bezirken zu belegen, benötigt die BUKEA frühestmöglich Nutzungszahlen des Kinderspielplatzes und des Umfeldes im gesamten Jahresverlauf.

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf wird daher gebeten, diese in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirksverwaltung im Falle einer nächsten Controlling-Abfrage seitens der Bezirksversammlung bzw. gerne vorab vorzulegen.

 

Dies erläuternd vorausgestellt bleibt es bei der Bewertung, dass keine konkrete Realisierungsmöglichkeit für eine öffentliche Toilette am Kinderspielplatz Gleisdreieck / Marschbahndamm in Kirchwerder kurzfristig in Aussicht gestellt werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

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