21-0976

Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Moorfleet 18 (Fläche am Dweerlandweg als Ersatz für den am Brennerhof vorhandenen Schaustellerplatz)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
Sachverhalt

 

Der südöstlich des Brennerhofs gelegene Schaustellerplatz für die Unterbringung von Nutzungen des Schaustellergewerbes ist auf einer Fläche ansässig, die im bestehenden Bebauungsplan Moorfleet 16 als Gewerbegebiet festgesetzt ist. Einerseits gewährleistet der Bebauungsplan, dass neue, angrenzende Nutzungen die Nutzer des Schaustellerplatzes lärmtechnisch in hinreichender Weise berücksichtigen; andererseits stellt diese Fläche nahe der Autobahnanschlussstelle Moorfleet ein gesamtstädtisch wichtiges Potenzial für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen dar. Um Ansiedlungshemmnisse abzubauen, die aus der lärmtechnischen Situation und einer u.U. nicht ausreichenden gewerblichen Flächenverfügbarkeit resultieren, soll geprüft werden, ob der Schaustellerplatz verlagert werden kann.

 

Erste Prüfungen haben ergeben, dass die in der Anlage gekennzeichnete, landwirtschaftlich genutzte Fläche am Dweerlandweg östlich der Kleingartenanlage als geeignet eingestuft werden kann. Diese Fläche zeichnet sich u.a. durch folgende Eigenschaften aus:

 

  • Die Flächengröße erscheint grundsätzlich als ausreichend.
  • Die Erschließung erscheint grundsätzlich als gegeben bzw. über eine Grabenüberfahrt herstellbar.
  • Voraussichtlich ergeben sich keine Konflikte mit benachbarten bzw. vorhandenen Nutzungen.
  • Die Fläche befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.
  • Die Fläche liegt in der Nähe des heutigen Platzes.
  • Die Fläche ist im Baustufenplan Bergedorf von 1955 als Kleinsiedlungsgebiet mit eingeschossiger offener Bauweise ausgewiesen und somit grundsätzlich für bauliche Nutzungen vorgesehen, jedoch nicht für Zwecke des Schaustellergewerbes.

 

Die Eignung und Abgrenzung der Fläche werden in einem Bebauungsplanverfahren vertieft zu betrachten sein. Dabei wird eine Umweltprüfung erfolgen, bei der die Nichteignung anderer Flächen darzustellen ist. Des Weiteren wird die Nutzungskonzeption zu erarbeiten sein und werden Prüfungen durchgeführt unter anderem zu den Faktoren Entwässerung, Lärmschutz, Erschließung, Eingrünung, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation beabsichtigt, die Schausteller, die die Fläche am Brennerhof nutzen, über die Planungsabsichten zu informieren. Zu gegebener Zeit wird das Bezirksamt eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am Dweerlandweg zu mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für einen Schaustellerplatz zu schaffen, der den vorhandenen Platz am Brennerhof ersetzt.

 

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