21-0535.01

Eingabe Nr. 21_28 zum Thema "Wiedererrichtung Leitplanke Volksbank Curslacker Deich"

Bericht

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Capeletti

 

Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in Ihrer Sitzung am 10.11.20 die Eingabe der Frau Külper-Stehr zur Wiedererrichtung der Leitplanke am Curslacker Deich erörtert.

 

In der Drucksache 21-0139.02 wurde dem Regionalausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2019 mitgeteilt, dass das Fachamt Management des Öffentlichen Raums des Bezirksamtes Bergedorf rät in Absprache mit der Behörde für Inneres und Sport und dem Polizeikommissariat 43 von einer Neuaufstellung der Leitplanke abrät. Als Gründe wurden u.a. angeben, dass die Unfalllage ist an dieser Stelle unauffällig ist. Durch eine Neuaufstellung von Leitplanken würde Platz für Fußgänger verloren gehen.

 

Leitplanken sind grundsätzlich nicht unproblematisch, da im ungünstigen Fall Verkehrsteilnehmer eingeklemmt werden können. Daher sind sie in geschlossenen Ortschaften in den einschlägigen Empfehlungen grundsätzlich nicht vorgesehen und nur im begründeten Ausnahmefall zulässig.

 

Eine erneute Überprüfung durch das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes und des Polizeikommissariats 43 als zuständige Straßenverkehrsbehörde anlässlich der Eingabe hat die Möglichkeit zum Aufstellen eines Fußgängerschutzgitters aufgezeigt, das mit der Drucksache 21-0567 angeordnet wurde und bereits aufgestellt ist.

 

Das Fußgängerschutzgitter wird zur Sicherung des Fußgängers zur Verhinderung des Fußgängerquerverkehrs im übergroßen Einmündungsbereich angeordnet. Fußgänger, insbesondere ortsunkundige touristische fußläufige Verkehre, werden angehalten, an den schmaleren Fahrbahnen außerhalb des breiten Fahrbahnverlaufs zu queren. Die Maßnahme dient der allgemeinen Verkehrssicherheit.

 

Sollte sich eine Änderung der Verkehrssituation ergeben, ist diese erneut zu prüfen.

 

Auf eine Antwort an die Petentin kann verzichtet werden, da diese über die Beratung und das Ergebnis ihrer Eingabe informiert ist.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.

 

Anhänge

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