Ein leerstehendes Gebäude am Rappoltweg 3
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage
der BAbg Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und AfD Fraktion Bergedorf
Seit Monaten steht das ehemalige Easy Fitness am Rappoltweg 3 leer. Anwohner fragen sich nun: Was passiert mit der Immobilie? Ein Supermarkt, wie er zuvor an dieser Stelle schon einmal ansässig war, wäre für viele, besonders für die ältere Generation, eine praktische Lösung. Doch welche Pläne hat der Eigentümer für das Gebäude? Die Anwohner fordern mehr Transparenz und wünschen sich die Möglichkeit, sich an der Entscheidung über die zukünftige Nutzung zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Was ist der Grund für die Schließung des Easy Fitness am Rappoltweg 3 zum 23.10.2023?
Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über die Gründe für die Schließung bzw. wird darüber auch nicht informiert.
2. Gibt es bereits konkrete Pläne für eine neue Nutzung des Gebäudes?
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebäude nicht weitergenutzt wird bzw. dass vermutlich eine Neubebauung des Geländes erfolgen wird.
3. In welchem Zeitrahmen ist mit einer neuen Nutzung zu rechnen?
Hierüber kann das Bezirksamt keine Auskunft geben, da eine Nutzung vom Eigentümer abhängig ist.
4. Welche Arten von Nutzungen sind für das Gebäude denkbar und werden geprüft?
Aufgrund des wohnbaulich geprägten Umfeldes erscheint eine wohnbauliche Nutzung plausibel bzw. wahrscheinlich.
5. Wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um die Wünsche der Anwohner bezüglich einer neuen Nutzung zu ermitteln?
Nein, entsprechende Analysen führt das Bezirksamt für private Flächen nicht durch.
6. Wie werden die Interessen der älteren Generation bei der Neunutzung des Gebäudes berücksichtigt?
Da der Eigentümer im Rahmen des Bau- und Planungsrechts frei in der Nutzung seines Eigentums ist, findet keine spezielle Berücksichtigung der Belange der älteren Generation statt. Im unmittelbaren Umfeld sind in der jüngeren Vergangenheit bereits Seniorenwohnungen durch die vhw gebaut worden.
7. Gibt es Pläne für die Einrichtung eines Supermarktes in dem Gebäude?
Nein
8. Welche Kriterien werden bei der Auswahl eines neuen Mieters bzw. Eigentümers für das Gebäude berücksichtigt?
Auf die Auswahl eines Mieters bzw. Eigentümers hat das Bezirksamt keinen Einfluss.
9. Gibt es Pläne für eine öffentliche Informationsveranstaltung, um die Anwohner über die zukünftige Nutzung des Gebäudes zu informieren und ihre Meinung einzuholen?
Nein
10. Wie können sich die Anwohner an der Entscheidungsfindung über die zukünftige Nutzung beteiligen?
Eine Beteiligung der Anwohner im Hinblick auf die Nutzung ist nicht vorgesehen. Der Eigentümer ist im Rahmen des Bau- und Planungsrechts frei in der Nutzung seines Eigentums.
11. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Nutzung des Gebäudes (z.B. Bebauungsplan)?
Für das Grundstück gilt der § 34 BauGB. Demnach müssen sich Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in das Umfeld einfügen.
12. Gibt es denkbare Einschränkungen für die Nutzung des Gebäudes (z.B. Lärmbelästigung, Verkehr)?
Nein, derartige Einschränkungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
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