21-1097

"e-moin", werden nach Beendigung des Versuchszeitraums die Halteverbotszonen und Einbahnstraßenregelungen umgehend zurückgenommen?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.10.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Pelch und der CDU-Fraktion

 

„e-moin“ ist nun seit ein paar Tagen tatsächlich in Bergedorf in Betrieb. Ziel des Projekts ist der Feldversuch und der Einsatz von autonomen on-demand Shuttle-Prototypen im suburbanen Raum einer Metropole. Während des Projekts sollen Verhaltensänderungen und die Akzeptanz eines autonomen on-demand-Betriebs auf der “Ersten und Letzten Meile“ im öffentlichen Personennahverkehr erforscht werden. Um möglichst realitätsnahe Ergebnisse zu erzielen, ist das Einsatzgebiet Teil des öffentlichen Straßenraums.

 

Das Reallabor sieht die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger als ein Kernthema des Projekts an. Etwas übersehen wurde bei der Planung, dass nicht nur die Nutzer an der Studie beteiligt sind, sondern auch, eher unfreiwillig, die Anwohner, die durch das Projekt weit über den eigentlichen Probezeitraum hinaus erheblich eingeschränkt sind. Und zwar durch zusätzliche Einbahnstraßenregelungen und Halteverbote.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist dafür gesorgt, dass nach Beendigung des Versuchszeitraums (31.10.2021) die Halteverbotszonen und Einbahnstraßenregelungen umgehend zurückgenommen werden? Wenn ja, wer ist hierfür zuständig und wie sieht die Terminplanung hierzu aus?
  2. Was muss noch zurückgebaut werden?
  3. Welche Kosten entstehen dem Bezirk für die Rückbauarbeiten?
  4. Wer übernimmt die Kosten für die Rückbaumaßnahmen?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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