21-0235.01

E-Mobilität

Antwort

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30.01.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Seiler, Krohn, Meyer, Winkelbach – AfD- Fraktion

 

E-Mobilität wird staatlich gefördert und soll einen weiter steigenden Anteil am Individualverkehr ausmachen. Dazu benötigen E-Fahrzeuge natürlich Lade-Stationen, um Akkus wieder aufzuladen. Hier sind in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Investitionen erfolgt. Laut DS 21/18247 sind zum 30.08.2019 in Bergedorf 50 Ladepunkte in Betrieb. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung sind die Ladepunkte teilweise über Tage ungenutzt.

 

 

Der Senat hat mit dem Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, um eine Marktunterstützung und -stimulierung zur Entwicklung der Elektromobilität zu bewirken, welche bereits heute in einer steigenden Inanspruchnahme durch Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen objektiv messbar ist. Im Vordergrund stand die Schaffung eines bedarfsgerechten Netzes mit 1000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis zum Ende des Jahres im Stadtgebiet. Mit diesem bedarfsgerechten Netz soll auf eine bereits am Standort bestehende Nachfrage reagiert werden und darüber hinaus angebotsinduziert die Idee der Elektromobilität als realisierbare Option unterstützt beziehungsweise angestoßen werden. Der einzelne Ladestandort folgt somit nicht nur dem aktuellen Bedarf, sondern läuft diesem voraus und ist jeweils als Teil eines Gesamtkonzeptes zu verstehen.

Eine solche Herangehensweise ist für eine strukturierte Marktbegleitung der Elektromobilität unerlässlich und daher explizit gewollt. Da das reine Parken eines E-Fahrzeugs an einer Ladesäule eine rechtlich zulässige Nutzung darstellt, die jedoch statistisch nicht erfasst wird, sind standortbezogene Auslastungszahlen als punktueller Entwicklungsindikator wichtig, stellen isoliert betrachtet allerdings keine aussagekräftige Erfolgskennzahl für das Gesamtkonzept des Ladeinfrastrukturaufbaus dar.

 

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Fragen vom 20.11.2019 auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1) nach einer Liste der Ladestationen mit Straßen- Ortsangabe im Bezirk Bergedorf

 

Zu 1. und 5.:

Die Kapazität einer Ladestation/Tag richtet sich nicht nach dem hier mit 0,5 Stunden angegebenen Ladezyklus, sondern nach der erlaubten Höchstparkdauer an den Ladesäulen. Diese beträgt werktags zwischen 9 und 20 Uhr in der Regel zwei Stunden, nachts und am Sonntag ist sie unbeschränkt.

Die Liste der Ladestationen in Bergedorf sowie deren Auslastung, angegeben als Anzahl der Ladevorgänge/Monat, für die letzten drei Monate findet sich in der folgenden Tabelle:

 

Bergedorf

 

 

 

 

 

Standort

Wechselstrom (AC) / Gleichstrom (DC)

September

Oktober

November

Gesamt

August-Bebel-Straße 73

AC

13

17

28

58

Bergedorfer Schloßstraße 10

AC

100

99

131

330

Bodestraße 1

AC

18

12

36

66

Chrysanderstraße 31

AC

51

54

72

177

Curslacker Neuer Deich 45

AC

14

18

48

80

Glasbläserhöfe 14

AC

4

6

29

39

Habermannstraße 37

AC

12

17

13

42

Harvighorster Weg 2

AC

5

11

13

29

Henriette-Herz-Ring 30

AC

12

9

17

38

Holtenklinker Straße 137

AC

 *

12

15

27

Johann-Meyer-Straße 54

AC

43

37

40

120

Kampweg 6

AC

20

17

27

64

Kurt-A.-Körber-Chaussee 35

AC

6

4

13

23

Kurt-A.-Körber-Chaussee 5

AC

 0

 0

5

5

Lohbrügger Landstraße 6

AC

30

48

64

142

Lohbrügger Landstraße 73A

AC

2

2

5

9

Margit-Zinke Straße 32

AC

1

0

7

8

Neuer Weg 21

AC

46

52

71

169

Neuer Weg 62A

DC

10

13

16

39

Rahel-Varnhagen-Weg 38

AC

2

14

23

39

Reinbeker Redder 283

AC

5

7

11

23

Schulenbrooksweg 1

AC

30

20

31

81

Ulmenliet 20

AC

11

18

36

65

Vierlandenstraße 10

AC

63

64

90

217

Walter-Rudolphi-Weg 16

AC

4

7

15

26

Zollenspieker Hauptdeich 146

AC

12

8

13

33

Gesamt

 

514

566

869

1949

* Standort erst ab 20.9.19 in Betrieb

 

 

 

2) Wie viele weitere sind aktuell noch im Bau?

2a) Liste der Bauplätze

 

Zu 2. und 2.a.:

Keine.

 

 

3) wie viele weitere sind bereits fest geplant?

3a) Liste der zusätzlich geplanten Standorte

 

Zu 3. und 3.a.:

Keine.

 

 

4) können die Kosten für den Bau eines Standortes für den Steuerzahler einzeln oder als Durchschnittswert angegeben werden? oder als Gesamtkosten für die bisher fertiggestellten Standorte?

 

Zu 4.:

Für den Aufbau und Betrieb der bisher durch die Stromnetz Hamburg GmbH errichteten und betriebenen Hamburger Landeinfrastruktur wurden seit dem Jahr 2014 insgesamt rund 14,9 Mio. € aufgewendet.

 

 

5) wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der einzelnen Ladestationen aktuell? (Nach Herstellerangaben dauert ein Lade-Zyklus ca. 0,5 Stunden, dies ergibt eine theoretische Kapazität von ca. 96 Fahrzeugen pro Doppel-Station pro Tag - wie viele Fahrzeuge nutzen die Stationen tatsächlich zum Laden pro Tag? Bzw. pro Monat?)

 

Zu 5.:

Siehe Antwort unter 1.

 

 

6) wie viele private Ladestationen gibt es? (Einzelhäuser, Sammelgaragen, Parkhäuser o.ä.)

6a) braucht es dafür spezielle Genehmigungen?

 

Zu 6. und 6a.:

Siehe Bürgerschaftsdrs.21/18988.

 

 

6b) wie viele Förderungen nach KfW o.ä. Finanzierungen wurden beantragt?

 

Zu 6b.:

Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor.

 

 

7) kann dabei den Konsumenten garantiert werden, dass der Strom für die Aufladung nur aus 0-Emissions, ökologisch einwandfreien Quellen stammt?

 

Zu 7.:

Die Belieferung und Versorgung der öffentlich zugänglichen und von der Stromnetz Hamburg GmbH betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erfolgt ausschließlich aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nr. 21 EEG.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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