22-0312

Durchführung des Bergedorfer Stadtfestes ab 2026 -Interessenbekundungsverfahren-

Mitteilung

Letzte Beratung: 09.04.2025 Fachausschuss für Wirtschaft, Handel und Tourismus Ö 7

Sachverhalt

r den bisherigen Ausrichter des Bergedorfer Stadtfestes ist der garantierte Zeitraum für die Durchführung der Veranstaltung abgelaufen.

Von Seiten des Bezirksamtes kann auf eine besonders gute Zusammenarbeit zurückgeblickt werden und auf eine Veranstaltung, die nicht nur bei den Bergedorfer:innen, sondern auch in ganz Hamburg, Aufmerksamkeit erzielen konnte.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beabsichtigt mit den beigefügten Anlagen das Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Stadtfeste 2026, 2028 und 2030 zzgl. Verlängerungsoption zu starten. Die wichtigsten Auflagen, die umgesetzt werden sollen sind als Anlage beigefügt.

Sobald das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist, wird ein Gremium bestehend aus Vertretern der Fraktionen eingeladen, um die vorliegenden Konzepte zu bewerten und eine Auswahl zu treffen.

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Ausschreibungstext

- Auflagen und Hinweise

- Berechnung der Sondernunutzungsgebühren

Lokalisation Beta

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