Drohnenflugverbot in Naturschutzgebieten
Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.11
Auskunftsersuchen der BAbg. Garbers, Wegner, Pelch, Froh, Capeletti, Woller
und Fraktion der CDU
Ende Mai berichtete die Bergedorfer Zeitung, dass etwa 65 Rehkitze durch Drohnen aufgespürt und somit vor dem sicheren Tod durch die Scheren der Mähmaschinen bewahrt wurden. Die Drohnen sind eine sehr praktische, Zeit- und Personal sparende Hilfe beim Aufsuchen der Rehkitze. bevor die Mähmaschinen in Einsatz kommen. Ohne Drohnen wäre ein wesentlich höherer Personalaufwand nötig, um unmittelbar vor der Mahd die Felder abzulaufen, nach den Rehkitzen zu suchen und sie mit Keschern einzufangen. Nach dem Mähen werden sie wieder zurückgesetzt. Hauptsächlich erfolgt diese Tätigkeit durch freiwillige Helfer. Entsprechende Personalressourcen sind bei den Landwirten nicht vorhanden.
Leider untersagen in Hamburg verschiedene Naturschutzgebietsverordnungen den Einsatz von Drohnen in den jeweiligen Naturschutzgebieten. In Hamburg handelt es sich dabei um etwa die Hälfte der bewirtschafteten Areale. Das Verbot soll sich laut Umweltbehörde hauptsächlich „in der Annahme einer Störung sensibler, streng geschützter Tierarten, wie beispielsweise Greifvögel, vor allem zu den Brut- und Aufzuchtzeiten“ begründen, wie im Hamburger Abendblatt vom 18. April 2023 zu lesen war.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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