21-1797

Drohnenflugverbot in Naturschutzgebieten

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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29.06.2023
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Garbers, Wegner, Pelch, Froh, Capeletti, Woller
und Fraktion der CDU

 

Ende Mai berichtete die Bergedorfer Zeitung, dass etwa 65 Rehkitze durch Drohnen aufgespürt und somit vor dem sicheren Tod durch die Scheren der Mähmaschinen bewahrt wurden. Die Drohnen sind eine sehr praktische, Zeit- und Personal sparende Hilfe beim Aufsuchen der Rehkitze. bevor die Mähmaschinen in Einsatz kommen. Ohne Drohnen wäre ein wesentlich höherer Personalaufwand nötig, um unmittelbar vor der Mahd die Felder abzulaufen, nach den Rehkitzen zu suchen und sie mit Keschern einzufangen. Nach dem Mähen werden sie wieder zurückgesetzt. Hauptsächlich erfolgt diese Tätigkeit durch freiwillige Helfer. Entsprechende Personalressourcen sind bei den Landwirten nicht vorhanden.

 

Leider untersagen in Hamburg verschiedene Naturschutzgebietsverordnungen den Einsatz von Drohnen in den jeweiligen Naturschutzgebieten. In Hamburg handelt es sich dabei um etwa die Hälfte der bewirtschafteten Areale. Das Verbot soll sich laut Umweltbehörde hauptsächlich „in der Annahme einer Störung sensibler, streng geschützter Tierarten, wie beispielsweise Greifvögel, vor allem zu den Brut- und Aufzuchtzeiten“ begründen, wie im Hamburger Abendblatt vom 18. April 2023 zu lesen war.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Für welche Bergedorfer Naturschutzgebiete liegt eine solche Flugverbotsregelung vor?

 

  1. Warum wurden diese Regelungen im Einzelfall erlassen?

 

  1. Inwieweit liegen der Annahme einer Störung sensibler, streng geschützter Tierarten durch Drohnenflug, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zugrunde?
  2. Gibt es eine Legal-Definition, welche streng geschützten Tierarten als besonders sensibel einzuordnen sind? Wenn ja, welche?

 

  1. Ist in den benannten Gebieten nachgewiesen, dass dort sensible, streng geschützte Tierarten angesiedelt sind, die explizit durch Drohnenflug gestört sein könnten? Wenn ja, wo und welche?

 

  1. Wäre es möglich, die fraglichen Regelungen zeitlich begrenzt, z. B. für die erste Mahd Mitte/Ende Mai, wenn die Kitze noch sehr klein sind und nicht flüchten können, aufzuheben? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie wird das Drohnen Verbot in den Kirchwerder Wiesen zum Schutz der Rehkitze gehandhabt?

 

  1. Wurden in der Behörde andere Maßnahmen erörtert, die Rehkitze in den Naturschutzgebieten in dem fraglichen Zeitraum vor Mähmaschinen zu schützen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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