22-0805.01

DITIB Veranstaltung auf dem Frascatiplatz: Beteiligung der türkischen Staatsbehörde YTB – türkische Staatseinflussnahme auf hamburgischem Boden?

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe

Auf dem offiziellen Veranstaltungsplakat der DITIB Bergedorf Kocatepe Camii zu den „40. Yıl Anma ve Kültür Günleri" vom 14. bis 17. Mai 2026 auf dem Frascatiplatz (Neuer Weg, 21029 Hamburg), das vom offiziellen InstagramAccount

ditib.bergedorf.hh öffentlich verbreitet wurde, ist oben rechts prominent das Logo von YTB Yurtdışırkler ve Akraba Topluluklar Başkanlığı (Präsidium für Auslandstürken und verwandte Gemeinschaften) abgebildet.

YTB ist eine staatliche Behörde der Republik Türkei, die dem türkischen Präsidialamt nachgeordnet ist. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht ausdrücklich darin, die Bindung der im Ausland lebenden Türkeistämmigen an die Türkei zu stärken, Diasporapolitik zu betreiben sowie kulturelle und religiöse Programme für türkische Gemeinschaften im Ausland zu fördern und zu gestalten. YTB ist damit kein zivilgesellschaftlicher Verein, sondern ein Instrument türkischer Außen und Kulturpolitik.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Doppelfunktion von Fedayi İleri: Er ist zugleich Gemeindevorsitzender der DITIB Bergedorf Kocatepe Camii und Assistent der Geschäftsführung des Landesverbands DITIB Nord. Damit bündeln sich lokale Organisationsverantwortung und Landesverbandsorganisation in einer Person. Partnerschaften mit einer türkischen Staatsbehörde wie YTB werden typischerweise nicht auf Gemeindeebene, sondern auf Verbandsebene koordiniert. Wer beide Ebenen in Personalunion besetzt, kann sich schwerlich auf Unkenntnis berufen.

Die Verbindungslinie verläuft damit sehr direkt: DITIB Bergedorf DITIB Nord DITIB Deutschland Diyanet/YTB Ankara. YTB und die türkische Religionsbehörde Diyanet, auf der DITIB strukturell aufbaut, arbeiten in der türkischen Diasporapolitik regelmäßig zusammen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Beteiligung von YTB an dieser Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz in Hamburg dem Bezirksamt gegenüber bewusst verschwiegen wurde und ob das, was nach außen als lokale Bergedorfer Gemeindefeier präsentiert wurde, tatsächlich in einen größeren Rahmen organisierter türkischer Diasporapolitik eingebettet ist.

Dieser Gesamteindruck lässt den Verdacht entstehen, dass die Veranstaltung gegenüber dem Bezirksamt nicht nur hinsichtlich ihrer Prediger und ihres Programmcharakters, sondern auch hinsichtlich ihrer strukturellen Einbettung in türkische Staatspolitik bewusst verharmlosend dargestellt wurde.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt Bergedorf hat den Frascati-Platz der DITIB-Gemeinde Bergedorf für ein kulturelle geprägtes Jubiläumsfest aus Anlass des 40-jährigen Bestehens der Gemeinde in Bergedorf überlassen. Da die Gemeinde keine bezirklichen Zuwendungen für das Fest angefragt hat, waren Angaben zur Finanzierung bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht erforderlich. Insofern liegen dem Bezirksamt keine Detailangaben zur Finanzierung vor. Die Bewertung innerer Organisationsstrukturen von Veranstaltern obliegt nicht dem Bezirksamt dies gilt auch für die Bewertung der Tätigkeit türkischer Behörden. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage lagen dem Bezirksamt keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Überlassungsvertrages vor. Im Übrigen siehe Drucksache 22-0779.01.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem offiziellen, öffentlich verbreiteten Veranstaltungsplakat der DITIB Bergedorf zu den „40. Yıl Anma ve Kültür Günleri" das Logo der türkischen Staatsbehörde YTB abgebildet ist, und wenn ja, seit wann?
  2. Hat die DITIB Bergedorf das Bezirksamt im Rahmen der Antragstellung oder des Abschlusses des Überlassungsvertrages für den Frascatiplatz darüber informiert, dass YTB als Partner, Sponsor, Mitveranstalter oder Programmgestalter an der Veranstaltung beteiligt ist? Falls nein wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand im Hinblick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben?
  3. Enthält das dem Bezirksamt vorgelegte Veranstaltungskonzept Angaben zur Beteiligung von YTB oder anderen türkischen staatlichen Stellen an der Planung, Finanzierung oder Durchführung der Veranstaltung? Falls nein sieht das Bezirksamt darin eine wesentliche Auslassung im Sinne einer unvollständigen oder irreführenden Darstellung der Veranstaltung?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass mit YTB eine türkische Staatsbehörde, deren ausdrücklicher Auftrag die Diasporapolitik und die Stärkung der Bindung türkeistämmiger Menschen an die Türkei ist, als Partner einer Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz in Hamburg auftritt?
  5. Sieht das Bezirksamt in der Beteiligung von YTB Anhaltspunkte dafür, dass die Veranstaltung nicht allein als lokales Gemeindefest einzuordnen ist, sondern als Teil einer organisierten türkischen Diasporapolitik auf hamburgischem Boden?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass Fedayi İleri als Gemeindevorsitzender der DITIB Bergedorf und zugleich als Assistent der Geschäftsführung des Landesverbands DITIB Nord tig ist, und welche Schlussfolgerungen zieht es daraus im Hinblick auf die Frage, ob die Beteiligung von YTB auf Landesverbandsebene koordiniert und dem Bezirksamt bewusst verschwiegen wurde?
  7. Hat das Bezirksamt die Senatskanzlei, die Innenbehörde oder den Verfassungsschutz Hamburg über die auf dem Plakat dokumentierte Beteiligung von YTB an der Veranstaltung informiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?
  8. tte das Bezirksamt den Überlassungsvertrag für den Frascatiplatz unter den nun bekannten Umständen insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung einer türkischen Staatsbehörde, die Doppelfunktion des Gemeindevorsitzenden sowie die öffentlich dokumentierten antisemitischen und Hamasverherrlichenden Bezüge einzelner Prediger in dieser Form abgeschlossen? Falls nein prüft das Bezirksamt eine Kündigung des Vertrages?

Zu Fragen 1 bis 8.

Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 22-0811.01.

Petitum/Beschluss

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