22-0779.01

Radikale Prediger beim DITIB-Jubiläum auf dem Frascatiplatz – Wer erhält hier eine Bühne?

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe

Vorbemerkung der Fragesteller

Vom 14. bis 17. Mai 2026 veranstaltet die DITIB Bergedorf (Kocatepe Camii) auf dem Frascatiplatz, Neuer Weg, 21029 Hamburg, die sogenannten „40. Yıl Anma ve Kültür Günleri" (40-Jahr-Jubiläums- und Kulturtage). Laut offiziell verbreitetem Veranstaltungsplakat der DITIB Bergedorf Kocatepe Camii (Anlage 1) sind unter anderem die als Hafız angekündigten Personen Bünyamin Topçuoğlu und Mustafa Özcan Güneşdoğdu als Live-Auftritte vorgesehen.

Die FDP-Politikerin, Juristin und Antisemitismus-Expertin Karoline Preisler (Trägerin des Paul-Spiegel-Preises, Mitglied der FDP) hat auf ihrem öffentlichen X-Account (@PreislerKa) auf Beiträge beider Personen aufmerksam gemacht, die schwerwiegende Fragen zur Vereinbarkeit ihrer Einladung mit den Grundwerten des demokratischen Zusammenlebens aufwerfen.

Zu Bünyamin Topçuoğlu wird in öffentlich einsehbaren Social-Media-Beiträgen dokumentiert u.a. durch Karoline Preisler (X-Thread vom April 2026,

https://x.com/i/status/1972968598940397676) berichtet, dass er als Funktionsträger der türkischen Religionsbehörde Diyanet in sozialen Medien den früheren Hamas-Chef Ismail Haniyye als „rtyrer" bezeichnet haben soll sowie ein Zitat von Necmettin Erbakan verbreitet habe, dass dem Staat Israel das Existenzrecht im Nahen Osten abspricht.

Zu Mustafa Özcan Güneşdoğdu einem Prediger mit nach öffentlichen Angaben über 450.000 Followern wird berichtet, dass die IGMG Hannover ihn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben suspendiert hat, nachdem öffentlich bekannt gewordene Social-Media-Beiträge ihm zugeschrieben wurden, in denen der Hamas-Sprecher Abu Ubayda als „wahrer Held" bezeichnet, dem Drahtzieher des Terroranschlags vom 7. Oktober 2023, Yahya Sinwar, ein lobendes Gedicht gewidmet und die Angriffe der Huthi-Milizen aus dem Jemen als „Stimme eines Helden" bezeichnet worden seien. Zudem soll er Israel in Beiträgen als „tollwütigen Hund" diffamiert haben. Diese Sachverhalte wurden ebenfalls durch Karoline Preisler öffentlich dokumentiert

(X-Threads: https://x.com/i/status/2002715710716309814 und

https://x.com/i/status/2003436354068222409 .

hrend die IGMG Hannover bereits Konsequenzen gezogen und sich von Güneşdoğdu distanziert hat, plant die DITIB Bergedorf dessen Auftritt auf öffentlichem Gelände im Bezirk Bergedorf.

Als FDP-Gruppe in der Bezirksversammlung Bergedorf sehen wir uns als liberale Rechtsstaatspartei verpflichtet, diese Fragen dem Bezirksamt zur Klärung vorzulegen. Der Schutz jüdischen Lebens, die Ächtung von Terrorverherrlichung und das Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind für uns keine verhandelbare Grundlage.


Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die DITIB Bergedorf (Kocatepe Camii) für die Veranstaltung „40. Yıl Anma ve Kültür Günleri" vom 14. bis 17. Mai 2026 auf dem Frascatiplatz (Neuer Weg, 21029 Hamburg) die als Hafız angekündigten Personen Bünyamin Topçuoğlu und Mustafa Özcan Güneşdoğdu als Auftritte vorgesehen hat?

Nein, das Bezirksamt hat erst durch die Kleine Anfrage Kenntnis erlangt.

2. Hat das Bezirksamt für diese Veranstaltung eine Genehmigung zur Nutzung des Frascatiplatzes erteilt, und wenn ja: Welche Auflagen wurden erteilt, und sind dem Bezirksamt die in der Vorbemerkung beschriebenen öffentlichen Äerungen der angekündigten Personen bei der Genehmigungsentscheidung bekannt gewesen?

Das Fachamt VS hat für die Veranstaltung im Zeitraum 14.-17.5.2026 mit der DITIB-Türkisch Islamischen Gemeinde zu Bergedorf einen Überlassungsvertrag für den Frascatiplatz geschlossen. Dabei wird die Fläche dem Nutzer ab 11.5.26 zwecks Aufbau bis 20.5.26 zwecks Abbau zur Verfügung gestellt. Die Vertragsbedinungen betreffen die Einhaltung von Vorgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine gaststättenrechtliche Erlaubnis hinsichtlich der Abgabe von alkoholischen Getränken gesondert und rechtzeitig beantragt werden muss. Für die Veranstaltungsbesucher/innen sind ausreichend Toilettenanlagen zur Verfügung zu stellen, die mit Waschbecken, Seife und gesundheitlich einwandfreier Handtrocknungseinrichtung ausgestattet sein müssen. Dem Bezirksamt sind die in der Kleinen Anfrage benannten Personen nicht bekannt.

3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt auf Grundlage des Versammlungsrechts, des Ordnungsrechts oder sonstiger Rechtsgrundlagen, auf die Veranstalterin DITIB Bergedorf einzuwirken, um zu verhindern, dass Personen mit öffentlich dokumentierten antisemitischen, terrorverherrlichenden oder gewaltbilligenden Haltungen auf dieser Veranstaltung auftreten?

Aus dem vorgelegten Veranstaltungskonzept geht der Auftritt der genannten Personen nicht hervor. Das Bezirksamt Bergedorf hat bereits zur Klärung Kontakt mit DITIB Bergedorf aufgenommen. DITIB Bergedorf hat darauf dem Bezirksamt mitgeteilt, dass in der Veranstaltung weder politische Beiträge noch ein politisches Bühnenprogramm geplant gewesen seien. Vielmehr sei ein sozial-kulturelles Jubiläumsfest geplant, das anlässlich des 40jährigen Bestehens der Gemeinde Menschen aus Bergedorf zusammenbringe und einen Raum für Austausch, Kultur und religiöse Beiträge schaffe. DITIB-Bergedorf erkenne aber die besondere Verantwortung für die Außenwirkung ihrer kulturell-religiösen Bühne an. Sie unterstütze daher ausdrücklich die Einsetzung einer Aufarbeitungskommission durch den Landesverband DITIB-Nord. Alle Programmpunkte des Festes würden transparent überprüft, neu bewertet und keiner werde ungeprüft fortgesetzt. Bei DITIB Bergedorf hätten Antisemitismus, Gewaltverherrlichung, Hetze, Menschenfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung keinen Platz.

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die IGMG Hannover Mustafa Özcan Güneşdoğdu laut öffentlichen Berichten mit sofortiger Wirkung suspendiert hat, und wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand im Hinblick auf die geplante Einladung nach Bergedorf?

Nein, hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor, im Übrigen siehe Antwort zu 3.

5. Hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung Kontakt mit dem Verfassungsschutz Hamburg oder der Polizei Hamburg aufgenommen bzw. plant es dies zu tun, und welche Sicherheitsmaßnahmen sind für die Veranstaltungstage geplant?

Dem PK 43 ist die Veranstaltung durch das Fachamt VS bekannt. Das Fachamt VS holt regelmäßig eine Stellungnahme zu Sicherheitskonzepten bei Veranstaltungen ein. Das Bezirksamt hat zu den aktuellen Hinweisen die Sicherheitsbehörden informiert.

6. Wie bewertet das Bezirksamt die Vereinbarkeit der Einladung der genannten Personen mit dem Staatsvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg mit DITIB Nord, insbesondere im Hinblick auf das im Staatsvertrag verankerte Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, dem friedlichen Zusammenleben sowie dem Schutz jüdischen Lebens?

Grundsätzlich bildet der Vertrag seit vielen Jahren die Grundlage für kooperative Beziehungen zwischen der Stadt und den Vertragspartnern in vielen Bereichen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens. Kooperative Beziehungen sind gerade in Fällen wie diesem hilfreich, um schnelle Klärungen herbeizuführen.

7. Hat das Bezirksamt bereits Schritte unternommen, um die Einladung der genannten Personen gegenüber DITIB Nord oder der DITIB-Gemeinde Bergedorf zu thematisieren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 3.

Petitum/Beschluss

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Hamburg

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