Die Regenbogenflagge über Bergedorf
Kleine Anfrage der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
Mit dem Hissen der Regenbogenflagge auf dem Rathaus hat der Hamburger Senat am 23.07.2021 den Start der Pride Weeks eingeleitet. Nachdem viele Aktionen um das 40-jährige CSD-Jubiläum und die Pride Week vergangenes Jahr wegen Corona ausfallen mussten, finden die Pride Weeks dieses Jahr über zwei Wochen statt. Auch am Bergedorfer Rathaus weht die Regenbogenflagge. Aber nicht nur am Rathaus auch an weiteren Verwaltungsgebäuden wurde die Flagge der Lesben- und Schwulenbewegung gehisst.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Beflaggung offizieller Fahnenmasten an oder vor Dienstgebäuden der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgt auf der Grundlage der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der FHH vom 21.6.1982 aus den Geschäftsordnungsbestimmungen des Senats für die hamburgische Verwaltung (im Folgenden kurz Flaggen AO genannt). Neben den dort benannten Terminen der allgemeinen Beflaggung kann der Senat oder auch eine einzelne Fachbehörde weitere Beflaggungen zu besonderen Anlässen anordnen.
Sofern der Anlass der Beflaggung es rechtfertigt, dürfen auch andere Flaggen als Europa-, Bundes- und FHH-Landesflagge gesetzt werden.
Um einen solchen besonderen Anlass handelt es sich auch bei der Beflaggung mit der Regenbogenfahne vor dem Bergedorfer Rathaus, jährlich ausgelöst durch die Bitte der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke.
Das Bezirksamt Bergedorf hat die Aktion „Hamburg zeigt Flagge“ in diesem Jahr unterstützt in der Zeit vom 23.07. – 01.08.2021 durch Aushang der Regenbogenflagge.
Siehe Ausführung zu 1. und 2.
Fehlanzeige
Ja, die Regenbogenflagge wird vorgehalten. Des Weiteren wird die Europa-, Bundes- und FHH-Landesflagge vorgehalten sowie die Bergedorfer Flagge und die Inklusionsflagge. Die Kosten variieren je nach Größe, derzeit würden die Beschaffungskosten für eine Flagge sich auf rund 100,- € belaufen.
Auf Wunsch der Senatskoordination für die Gleichstellung wird in der sog. „Zeit für Inklusion“ in einem bestimmten Zeitfenster die Inklusionsflagge gehisst.
Das Bezirksamt erhebt keine Befragungen zu Anordnungen des Senates und sieht dieses auch nicht als erforderlich an.
Das Bezirksamt hält sich an die Anordnungen des Senates - neben der im Herbst anstehenden Zeit für Inklusion sind zum derartigen Zeitpunkt keine weiteren Beflaggungen avisiert.
Das Bezirksamt beantwortet keine hypothetischen Fragen, selbstverständlich steht es der Bezirksversammlung bzw. den Fraktionen aber offen, entsprechende Solidaritätsbekundungen durch eingebrachte Anträge umzusetzen.
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