21-1212.01

Die Bergedorfer Stromversorgung

Antwort

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2

Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Im Rahmen der Energiewende wurde beschlossen schon 2030 aus der Kohleverstromung aufzusteigen. Da es derzeit nicht genug erneuerbare Energiemöglichkeiten gibt, sind Stromengpässe zu erwarten.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung von Stromnetz Hamburg (SNH) die Fragen 1 bis 3 des o.g. Auskunftsersuchens vom 15.12.2022 wie folgt, die Fragen 4-6 beantwortet das Bezirksamt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie setzt sich der Strom Mix in Bergedorf zusammen?

a. Bitte in % aufschlüsseln nach Solar, Biogas, Windkraft, Kohle, etc.

b. Wie hoch ist der Stromverbrauch im Jahr im Bezirk Bergedorf (bitte für die Jahre 2019,2020 und 2021 angeben?

 

Zu 1. a.:

 

Zum Versorgungsmix: Welche Erzeugungsanlagen welche Verbraucherinnen und Verbrau-cher versorgen, ist im Verbundnetz auf regionaler Ebene nicht zu beantworten. Das Umwelt-bundesamt macht lediglich eine Abschätzung auf Bundesebene für den deutschen Strommix.

 

Zum Erzeugungsmix: Die in Bergedorf erzeugten Strommengen liegen ebenfalls nicht vor. Aus dem Marktstammdatenregister geht hervor, dass für die Postleitzahlen 21029 bis 21039 Erdgas eine gewisse Rolle spielt, jedoch die Erzeugung aus erneuerbaren Energien dominiert.

 

Zu 1. b.:

 

 

 

kWh

Anteil noch nicht abgelesener Messeinrichtungen*

2019

346.312.998

0,12%

2020

335.089.234

0,42%

2021

337.541.706

31,83%

* Eine Hochrechnung erfolgt für noch nicht abgelesene Messeinrichtungen.

 

 

 

2. Wie viele und welche Anlagen sind in den nächsten Jahren geplant, genehmigt oder schon in der Bauphase (Solar, Windkraft, etc.)? Bitte auch Leistung der einzelnen Anlage angeben.

 

Zu 2.:

 

Aus dem Marktstammdatenregister geht hervor, dass in Gebieten der Postleitzahlen 21029 bis 21039 74 Solaranlagen geplant sind.

SNH als Stromnetzbetreiber in Hamburg liegen keine Informationen zur Planung, Genehmi-gung bzw. zum Bau von Anlagen vor. Jedoch kann SNH Angaben zu den Netzanschlussan-fragen machen: Aktuell liegen insgesamt 55 Netzanschlussanfragen mit einer Gesamtleistung von 7.218 kW vor.

 

 

3. Inwiefern ist der Bezirk Bergedorf auf einen großflächigen Stromausfall vorbereitet?

 

Zu 3.:

 

Ein lokal begrenzter Stromausfall im Bezirk Bergedorf ist ein durch bspw. mechanische Ein-wirkungen bei Tiefbauarbeiten auftretendes, zeitlich begrenztes Ereignis, welches im Normal-fall innerhalb von wenigen Stunden behoben wird. SNH führt viele Maßnahmen durch, um die Eintrittshäufigkeit solcher Störungen zu minimieren. Einige dieser Vorkehrungen sind bspw. die doppelte Anbindung von Umspannwerken, die durchgehende Überwachung des Netzes sowie die kontinuierliche Erneuerung von technischen Betriebsmitteln.

 

Ein länger andauernder überregionaler Stromausfall (Blackout) würde durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Katastrophe eingeschätzt, die dann zur Einberufung des Zentralen Katastrophendienststabes (ZKD) durch die BIS führt. SNH als Betreiber Kritischer Infrastruk-tur entsendet in dem Fall einen festen Vertreter in den ZKD. Dieser fungiert als technischer Berater sowie als Verbindungsperson zum Krisenstab von SNH, der durch den Krisenstabslei-ter des SNH-Krisenstabes einberufen wird.

 

SNH bereitet sich auf Blackouts vor, indem u.a. die Voraussetzungen für eine erneute Wie-derversorgung geschaffen werden. Hierzu gehört z.B. das Bemühen um eine vertragliche Sicherung der Schwarzstartfähigkeit des geplanten Kraftwerks Dradenau mit der Wärme Hamburg GmbH oder auch das intensive und regelmäßige Training des Wartenpersonals um eine schrittweise Wiederversorgung zu ermöglichen.

 

 

 

4. Welche entsprechenden Notfallpläne gibt es? 

Zu 4:

Es gibt eine allgemeine Handlungsanweisung für Katastrophenfälle und Gefahrenlagen.

 

 

5. Welche Anlaufstellen übernehmen die Koordinierung im Notfall?

Zu 5.:

Der Zentrale Katastrophendienststab (ZKD) der BIS und der Regionale Katastrophendienststab (RKD) des Bezirksamtes.

 

 

6. Wie wird die Bevölkerung über die Risiken informiert?

Zu 6.:

Über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Medien.

 

 

7. Welche Empfehlungen hat die Verwaltung für die Bürger zur Vorsorge?

Zu 7.:

Das BBK hat auf seinen Internetseiten Informationen und Checklisten zur privaten Vorsorge für ein solches Ereignis: Vorsorgen für den Stromausfall - BBK (bund.de)

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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