20-1434

Denkmalschutz jetzt mit der Novellierung der HBauO stärken

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Seit im 19. Jahrhundert die grundlegenden Kriterien der modernen Denkmalpflege entwickelt wurden, halten die Debatten um ihre richtige Anwendung an. Jede Generation diskutiert und bewertet neu, was sie für die Zukunft bewahren will.

 

In Hamburg liegt die Zuständigkeit für Stadtplanung und Baurecht (auch für Abriss) in den Bezirken. Hier ist es unbedingt erforderlich, eine Sensibilisierung für das Thema Denkmalschutz zu erreichen und in den Fällen, in denen der Denkmalschutz betroffen ist, auch die Denkmalschutzbehörde proaktiv einzubeziehen. Z.B. sollte aus den bisherigen, den Denkmalschutz betreffend eher schlechten Erfahrungen mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohngebäude nach § 61 HBauO folgen, dass die Frage des Denkmalschutzes mit in die Prüfung aufgenommen wird. Zurzeit wird die Hamburgische Bauordnung novelliert und dieser Grundgedanke sollte Berücksichtigung finden.

 

Am 1. Mai 2013 wurde in Hamburg das Denkmalschutzrecht novelliert und das ipsa-lege Prinzip eingeführt. Die Bauprüfabteilungen der Bezirke können somit leicht die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes feststellen und im positiven Fall das Denkmalschutzamt beteiligen, bzw. eine verbindliche Auflage an den Antragsteller zur Einbeziehung des Denkmalschutzamtes erteilen. Die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung des Bauprüfverfahrens ist damit nicht gegeben und auf diese Weise gehen Hamburg keine Denkmäler verloren.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich beim Hamburger Senat dafür einzusetzen, dass bei der aktuell anstehenden Novellierung der Hamburger Bauordnung die Prüfung der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes in das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO aufgenommen wird.

 

 

Anhänge

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