21-0805

Demokratischen Wettbewerb sicherstellen - Wegerecht reformieren

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.03.2021
Sachverhalt

Antrag von der AfD-Fraktion Bergedorf

Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

Bei der letzten Bürgerschaftswahl sind wir Zeuge geworden von einer beispiellosen Zerstörung der Wahlplakate nicht nur in unserem Bezirk Bergedorf, sondern in ganz Hamburg. Am stärksten war die AfD betroffen, wo die Verlustrate in allen Bezirken bei über 90% der aufgestellten Plakate lag. In Bergedorf sind von 644 aufgestellten Plakaten 604 beschädigt, zerstört oder gestohlen worden.

 

In Eimsbüttel von 900 Plakaten sind 850 weg oder zerstört.

In Harburg von 600 Plakaten sind 546 weg oder zerstört.

In Altona von 1600 Plakaten sind 1550 weg oder zerstört.

 

Die FDP beklagte eine Zerstörungs-/Verlustrate von etwa 50%. Auch andere Parteien wie CDU und SPD waren von der Zerstörung der Plakate stark betroffen.

 

Vielfach sind die sich anschließenden Ermittlungsverfahren eingestellt worden, mit der Begründung, dass es für das Erheben der öffentlichen Klage am öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehlte. Begründet wurde dies häufig mit dem geringen materiellen Schaden, der angerichtet worden sei. Dabei verkennt eine solche Begründung die Bedeutung dieser Straftaten, welche sich nicht in erster Linie gegen materielle Güter richtet.

 

Durch das Zerstören der Wahlplakate wird der jeweiligen Partei die Möglichkeit genommen beziehungsweise erheblich erschwert, ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

 

Dies liegt unter anderem daran, dass Wahlplakate in Hamburg in unmittelbarer Bodennähe aufgestellt werden müssen. Sie sind dadurch von jedermann leicht zu erreichen. In allen anderen Bundesländern ist es erlaubt, die betreffenden Plakate einfach höher aufzuhängen, so dass der Aufwand für den Täter immens höher ist. Was zur Folge hat, dass die Plakate oft einer Zerstörung entgehen.

 

Durch diese simple Änderung des Wegerechts wird in Wahlkampfzeiten für jede Partei die Chance erhöht am demokratischen Prozess mitzuwirken.

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei der zuständigen Behörde dafür ein, die Regeln für die Aufstellung von Wahlplakaten dahingehend zu ändern, dass es in Zukunft möglich sein wird, die Plakate höher hängen zu können sofern keine Straßenschilder, Ausfahrten etc. verdeckt werden.

 

 

Anhänge

---