"Dein Freund und Helfer in Not?" Die Bergedorfer Polizei
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Laut Medienberichten erwartet Hamburgs Polizeipräsident Meyer für die Polizei im Doppelhaushalt 2023/24 finanzielle Kürzungen im dreistelligen Millionenbereich. Gekürzt werden soll bei den Angestellten. Zudem soll die Polizei auf mehr Arbeit Heimbüro setzen.
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 26.01.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Am 1. Januar 2022 waren 196 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte am für den Bezirk Bergedorf zuständigen Polizeikommissariat (PK) 43 und Landeskriminalamt (LKA) 17 tätig.
Am 1. Januar 2022 waren 11,1857 Dienstposten des Polizeivollzuges im Bezirk Bergedorf unbesetzt.
Am PK 43 und LKA 17 wurden 4.901,46 Mehrarbeitsstunden im Jahr 2021 geleistet.
Für das PK 43 und LKA 17 wurden 4.600,2 krankheitsbedingte Fehltage im Jahr 2021 gebucht.
Keine.
Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten wird die sogenannte alternierende Telearbeit für alle Laufbahn- und Entgeltgruppen in der Polizei angeboten. D.h. die Arbeit findet abwechselnd in der Dienststelle und bis zu 2/3 der Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz statt. Die Vergabe eines Telearbeitsplatzes ist ein formalisiertes Verfahren und erfordert, unter Berücksichtigung der Geeignetheit der Aufgabe sowie der Antragstellenden, die Zustimmung der Vorgesetzten und der Dienststellenleitung (LKA: Abteilungsleitung). Aktuell sind für neun Mitarbeitende am PK 43 und LKA 17 Telearbeitsplätze genehmigt.
Darüber hinaus hat die Polizei wie alle Behörden und Dienststellen im Rahmen der Pandemiemaßnahmen COVID-19 / SARS-CoV 2 die temporäre Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice stark ausgeweitet. Hierbei sind die geltenden Voraussetzungen und Antragsverfahren für die alternierende Telearbeit ausgesetzt worden. Die Organisationseinheiten entscheiden eigenverantwortlich, ob und welche Mitarbeitenden im Homeoffice tätig sein können. Eine statistisch auswertbare Erfassung erfolgt hierbei nicht. Das Ermöglichen mobilen Arbeitens beziehungsweise des Arbeitens von einem anderen Ort soll auch in Zukunft in den dafür geeigneten Aufgabenbereichen fortgesetzt werden. Die allgemeinen Bedingungen dafür werden derzeit geprüft.
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