Defekter Fahrstuhl und Rolltreppe am ZOB Bahnhof Bergedorf
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU
Der Bahnhof Bergedorf ist für immer mehr ÖPNV-Nutzer ein wichtiger Umsteigeort und muss deshalb auch für Nutzer mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen jederzeit nutzbar sein.
Es melden sich immer wieder Bürger, die sich über Defekte an Fahrstuhl und Rolltreppe beklagen, sodass sie ihren Weg nicht wie gewünscht fortführen konnten und teilweise auf einer Ebene wie gefangen waren. Den Hinweisen zufolge seien die Ausfälle nicht nur stundenweise, sondern sogar über mehrere Tage beobachtet worden. Problematisch sei auch, dass niemand auskunftsfähig über die Dauer der Ausfälle sei.
Auch die Medien berichteten bereits wiederholt über dieses Thema, und es ist eigentlich seit der Bauphase immer wieder auf der Tagesordnung.
Die Rolltreppenanlage, die eigentlich für beide Richtungen ausgerichtet ist, kann diese Funktion durch die häufigen Ausfälle so gut wie gar nicht erfüllen, da ständig die Nutzung in nur eine Richtung möglich ist. Hier scheint dringend eine weitere Rolltreppe, besser noch eine ganze Anlage erforderlich zu sein. Der Fahrstuhl scheint der Dauerauslastung, die durch die defekten Rolltreppen zwangsläufig erfolgt, ebenfalls nicht gewachsen zu sein. Jedenfalls sind die Ausfallzeiten enorm hoch. Lösung wäre auch hier der Einbau einer weiteren Einheit. Diese war auch beim Neubau des ZOB eingeplant, sodass der erforderliche Platz vorhanden wäre. Ein zweiter Fahrstuhl könnte also eingebaut werden und so die Probleme entzerren.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 3. Mai 2017 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) für den Fahrstuhl?
b) für die Rolltreppe?
Zu 1.:
Die Zuständigkeit für den beschriebenen Aufzug und die Rolltreppe am ZOB Bahnhof Bergedorf liegt bei der DB Station&Service AG.
Zu 2. und 3.:
Valide Aussagen zu den Verfügbarkeiten des Aufzugs und der Fahrtreppen sind der DB Station&Service AG im Jahr 2016 leider nicht möglich, da die Technik am Ende des Jahres 2016 neu installiert wurde bzw. im Probebetrieb lief und ein Defekt in der Gebäudeleittechnik des Aufzugs festgestellt wurde.
In der jüngsten Vergangenheit ist der Aufzug zwischen dem 1. April 2017 und dem 5. Mai 2017 ausgefallen.
Für die Monate Januar bis April des Jahres 2017 betrug die Verfügbarkeit der Fahrtreppen 86,8°% und 93,4 %. Die Fahrtreppe vom ZOB zum Empfangsgebäude war an den Tagen 5. April, 7. April, 12. April und 30. April 2017 jeweils stundenweise gestört.
a) für den Fahrstuhl?
b) für die Rolltreppe?
Zu 4.:
a)
Ausfälle des Aufzugs werden durch Vandalismus, Türstörungen und Personenbefreiungen verursacht. Der Ausfall zwischen dem 1. April 2017 und dem 5. Mai 2017 erfolgte aufgrund einer Störung an der Türsteuerungstechnik verbunden mit einer Ersatzteilbeschaffung.
b)
Bei den Fahrtreppen sind Hauptursachen für einen Ausfall ein Wellenbruch, Austausch von Treppenstufen sowie Vandalismus durch Nothalte und unsachgemäßen Gebrauch.
Die oben genannten Ausfälle der Fahrtreppe im April des Jahres 2017 erfolgten aufgrund von Gegenständen im Kammsegment, mithin aufgrund von Vandalismus bzw. unsachgemäßen Gebrauchs.
Zu 5.:
Störungen werden durch verschiedene Meldewege bekannt. Dazu gehören die Gebäudeautomation, Kundeneingaben sowie Meldungen durch Personal vor Ort.
Zu 6.:
Eine Übersicht darüber, wie lange eine Begutachtung der Störung und die Störungsbeseitigung jeweils dauerte liegt nicht vor. Je nach Störungsart und Störungsumfang variiert die Zeit der Entstörung.
Der beschriebene Ausfall des Aufzugs im April des Jahres 2017 war verbunden mit Ersatzteilbeschaffung beim Hersteller.
Soweit die Fahrtreppe im April des Jahres 2017 aufgrund von Gegenständen im Kammsegment ausgefallen ist, war damit jeweils nur ein stundenweiser Ausfall der Fahrtreppe verbunden.
Zu 7.:
Nein, eine Inbetriebnahme durch betriebsfremdes Personal ist nicht vorgesehen. Dagegen sprechen u.a. die erforderliche Qualifikation des Personals, die Berücksichtigung von ggf. entstehenden Haftungsfragen sowie das Erfordernis zur Einhaltung von Meldeprozessen.
Zu 8.:
Aufgrund des Umfangs von Zuwiderhandlungen durch Betätigung der Nothalte und Vandalismus werden verstärkt Streifen der DB Sicherheit im Umfeld des ZOB Bergedorf eingesetzt.
Zu 9.:
Es ist kein Einbau eines zweiten Aufzugs geplant.
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