Das Winternotprogramm in Bergedorf
Auskunftsersuchen der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und der AfD-Fraktion
Im Jahr 2022 führte Bergedorf ein Winternotprogramm für obdachlose Menschen durch. Schätzungsweise sind etwa 75 Personen in dieser Situation in Bergedorf betroffen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Sensibilität für die Bedürfnisse der Obdachlosen zu erhöhen und die sozialen Verantwortlichkeiten in der Gesellschaft hervorzuheben. Angesichts des bevorstehenden Winters und der Besorgnis, dass die begrenzten Unterbringungsplätze, die im letzten Jahr den Obdachlosen zur Verfügung standen, bereits von ausländischen Gästen belegt sein könnten, wird die Dringlichkeit des Programms noch deutlicher. Die Sorge um die Schwächsten in unserer Gesellschaft und die Notwendigkeit, sie vor den Gefahren der kalten Jahreszeit zu schützen, sind von großer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Das Winternotprogramm (WNP) ist ein staatliches Angebot und richtet sich ausschließlich an obdachlose Menschen, die kostenlos und auf Wunsch ohne Angabe persönlicher Daten eine Übernachtung suchen und über keine sonstigen Möglichkeiten zur Unterkunft oder zur anderweitigen Selbsthilfe verfügen. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot der Stadt als Schutz vor nächtlicher Erfrierung für jene, die keine eigene Bleibe haben oder sich anderweitig keine Unterkunft leisten können. Wer über ausreichende Eigenmittel verfügt, muss seine Unterkunft selbst finanzieren. Wer an einem anderen Ort eine Wohnung hat, wird dahingehend beraten, diese auch zu nutzen.
Im WNP 2023/2024 stehen in diesem Winter ergänzend zu den ganzjährigen Notübernachtungsstätten rund 800 zusätzliche Übernachtungsplätze zur Verfügung. Diese setzen sich zusammen aus 400 Plätzen in der Friesenstraße, 300 Plätzen in der Halskestraße (60 davon als Spezialangebot für Härtefälle mit Einzel-/Doppelzimmern) und rund 100 weiteren Plätzen in Wohncontainern auf dem Gelände von Kirchengemeinden und Hochschulen. Die Finanzierung des WNP erfolgt aus der Produktgruppe 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung. Im Übrigen siehe auch
https://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/4664702/fragen-antworten/ .
Während des Tages können die Übernachtungsgäste die vielen weiterführenden Einrichtungen nutzen, die sich ebenso in der Nähe der Innenstadt befinden (z.B. Tagesaufenthaltsstätten, Beratungsstellen oder Jobcenter team.arbeit.hamburg Altstadt (Jobcenter)). Die von F&W Fördern & Wohnen AöR betriebenen Standorte sind mit einem umfassenden Angebot verknüpft, das weit über ein Übernachtungsangebot hinaus geht. Eine Sozialberatung zeigt Perspektiven aus der Obdachlosigkeit auf und weist den Menschen den Zugang ins Hilfesystem. Das Jobcenter sowie Plata (Rückkehrberatung für Wohnungslose aus der EU) beraten einmal pro Woche vor Ort. Weiterhin ist ein Pflegedienst im Einsatz und es finden regelmäßige ärztliche Sprechstunden, sowie ein suchtpädagogisches Angebot statt.
Unter den Angeboten von Kirchengemeinden und Hochschulen befinden sich auch dezentrale Standorte in Bezirken abseits der Innenstadt. Davon befindet sich im Winter 2023/2024, wie bereits im Winter 2022/2023, eine Kirchengemeinde im Bezirk Bergedorf. Auf dem Gelände der Evangelisch-freikirchlichen Gemeinde (EFG) Bergedorf standen im WNP 2022/2023 zehn Plätze zur Verfügung. Über den gesamten Zeitraum des WNP wurden insgesamt 14 Personen in diesem Programm betreut. Auch im Winter 2023/2024 werden wieder zehn Übernachtungsplätze von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen und Angebote der Übernachtungsplätze auf dem Gelände der Kirchengemeinden und Hochschulen unterscheiden sich insofern, dass sie weitgehend über ehrenamtliche Mitarbeitende organisiert werden. Dieses Engagement ist ein wichtiger Erfolgsfaktor dieses Konzepts. Die Sozialbehörde begrüßt es, wenn – ggf. unterstützt durch den Bezirk Bergedorf - weitere Kirchengemeinden für diesen wichtigen Bestandteil des Winternotprogramms gewonnen werden können. Ein Start solcher Angebote ist auch während des laufenden Winternotprogramms noch möglich.
Hinsichtlich der Bekämpfung von Obdachlosigkeit und der hierauf gerichteten Maßnahmen siehe insbesondere Drs. 21-16901, mit welcher der Senat umfassend zum Status quo und zur geplanten Weiterentwicklung informiert hat. Zu den seither umgesetzten Vorhaben zählt u.a. auch das Modellprojekt Housing First. Aktuell haben bereits 16 ehemals langzeitobdachlose Menschen mit Unterstützung des Projektes einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen und die angemietete Wohnung bezogen.
Die Sozialbehörde prüft fortwährend weitere Bedarfe für obdachlose Menschen. Dazu gehört auch die Frage, inwieweit mehr dezentrale, sozialraumorientierte Angebote eine größere Bedeutung einnehmen können. Hinsichtlich dahingehender strategischer Planungen, die sich auch in die Mitarbeit Hamburgs zum Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 einfügen, sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
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