21-1536.01

Coronazahlungen an die Bezirksmitarbeiter

Antwort

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24.11.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach

 

 

Die Corona-Sonderzahlung war nur bis zum 31. März 2022 möglich. Arbeitgeber konnten ihren Mitarbeitern insgesamt bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

 

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Sonderleistungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro zahlen, ohne dass diese steuer- oder sozialabgabenpflichtig wären. 

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Bezirksmitarbeiter gab und gibt es in Bergedorf im Jahr 2020, 2021 und 2022? Bitte pro Jahr angeben.

 

2022: (Stichtag 31.10.22): 713

2021: (Stichtag 31.12.21): 743

2020: (Stichtag 31.12.20): 712

 

 

2. Wurden Corona-Sonderzahlung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgezahlt? Bitte pro Jahr und in welcher Höhe angeben.

 

2020 nein

2021 nein

2022 Ja (auf Basis des Tarifabschlusses vom 29.11.2021)

-          Vollzeit Beschäftigte erhielten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro

-          Vollzeit Auszubildender, dual Studierender oder Praktikantin/Praktikant erhielt eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro

 

 

3. Wurden die Corona-Sonderzahlung gleichmäßig nach Arbeitsstunden gezahlt oder bekamen alle Mitarbeiter den gleichen Betrag?

 

Gleichmäßig nach Arbeitsstunden.

 

 

4. Sind weitere Sonderzahlungen für die Mitarbeiter geplant? (Falls ja in welcher Höhe, falls Nein, warum nicht)

 

Nein bzw. nicht bekannt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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