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Corona-Schnelltests vor Sitzungen der Bezirksversammlung

Antwort

Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Helm, Emrich und der CDU-Fraktion

 

Auch wenn es angesichts der aktuell steigenden Infektionszahlen sicher nicht der Zeitpunkt für eine unmittelbare Umsetzung ist, stellt sich dennoch die Frage, wann und wie die Bezirksversammlung Bergedorf wieder in Präsenz tagen könnte.

 

Es ist wahrscheinlich, dass in näherer Zukunft die Sitzungen nur dann verantwortungsvoll   und sicher durchgeführt werden können, wenn die Bezirksabgeordneten sich vorher jeweils einem Covid-19-Schnelltest unterziehen. Dieser Test sollte die vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen und von medizinisch geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 30.03.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist es richtig, dass nach der derzeit gültigen Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung auch ohne einen vorhergehenden Schnelltest durchgeführt werden könnten?

 

Ja.

 

 

  1. Welche räumlichen Anforderungen wären nötig, damit eine Sitzung der Bezirksversammlung mit allen gewählten Abgeordneten durchgeführt werden könnte.

 

Das Abstandsgebot muss eingehalten und eine ausreichende Luftqualität durch Lüftung sichergestellt werden können. Es müssen außerdem u.a. ausreichend desinfizierte Sanitäreinrichtungen bereitstehen und kreuzungsfreie Laufwege mit ausreichend Abstand zu Sitzenden realisierbar sein.

 

 

  1. Sind dem Bezirksamt Räumlichkeiten im Bezirk bekannt, die diese Anforderungen erfüllen? Wenn ja, welche und würde die Nutzung Kosten in welcher Höhe verursachen?

 

Die Bezirksversammlung hat unter Corona-Bedingungen in den Räumen der HAW getagt. Diese sind geeignet, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung war kostenfrei. Ebenfalls geeignet war die Veranstaltungshalle der Grundschule Sander Straße. Ob weitere Räumlichkeiten wie z.B. das Kuller geeignet wären, kann nicht beantwortet werden, da hierzu eine detaillierte Prüfung erfolgen müsste.

 

 

  1. Würde die Durchführung der Schnelltests die Anforderungen an den Sitzungssaal günstig beeinflussen?

 

Nein.

 

 

  1. Wäre es möglich, die Schnelltests durch das Gesundheitsamt des Bezirks Bergedorf durchführen zu lassen? Wenn ja, welche Kosten wären hiermit verbunden und wie würde ein mögliches Verfahren ausgestaltet sein? Wenn nein, warum nicht? Welche Alternative würde sich gegebenenfalls anbieten?

 

Nein. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass die größten Infektionsrisiken in Innenräumen bestehen. Demgemäß hat die Bezirksversammlung beschlossen, aktuell Sitzungen aus Verantwortung für die Gesundheit der Mitglieder der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse sowie gegenüber der Bevölkerung online durchzuführen. Die Bezirksverwaltung beschafft aktuell aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses eine andere Software, die besser als die bisher genutzte auf Sitzungen der BV und ihrer Fachausschüsse unterstützen wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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