21-0960.01

Corona Hilfen im Bezirk

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.13

Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

„Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich nachjustiert und erweitert. Die umfangreichsten Finanzhilfen in der Geschichte der Bundesrepublik stabilisieren die Wirtschaft, helfen Beschäftigten, Selbstständigen und Unternehmen durch die Krise und stärken das Gesundheitssystem.“ So zumindest die Homepage des Bundesfinanzministeriums[1], aber wie sieht die Situation in Bergedorf aus?

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den Fragestellungen 1 und 2 auf der Grundlage von Auskünften der Arbeitsagentur Hamburg (Agentur) wie folgt Stellung, die Behörde Wirtschaft und Innovation zu den Fragen 3 und 4:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:


1. Wie viele Arbeitnehmer haben im Bezirk Bergedorf Kurzarbeitergeld bezogen und in welcher Höhe? Bitte monatlich im Zeitraum 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt angeben.

 

Über angezeigte und realisierte Kurzarbeit kann nur bis auf Ebene von Kreisen und Arbeits-agenturen der Bundesagentur für Arbeit (BA), nicht aber auf Ebene von Gemeinden und der Geschäftsstellenbezirke der BA berichtet werden. Auch ist eine Auswertung des Kurzarbeitergeldes für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht möglich, da der Betrieb das Kurzarbeitergeld auszahlt und durch die Agentur für Arbeit die Gesamtsumme an den Betrieb erstattet wird. Eine statistische Auswertung auf die einzelnen Kurzarbeitergeldbezieherinnen und Kurzarbeitergeldbezieher ist daher nicht möglich.

In Hamburg wurde folgende Kurzarbeit realisiert – Auswertung erfolgt immer mit einer Wartezeit von 6 Monaten aufgrund der Antragsfristen:

 

 

 

 

 

2. Wie viele Arbeitnehmer waren und sind im Bezirk Bergedorf registriert? Bitte monatlich im Zeitraum 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt angeben.

 

Auswertungen über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für einzelne Geschäftsstellen der Agentur nach dem Arbeitsort sind aufgrund der Besonderheiten der Betriebsnummernvergabe und Meldeverfahren zur Sozialversicherung nicht möglich.

Der Betrieb kann auf mehreren Niederlassungen eines Unternehmens mit gleichem wirtschaftlichem Schwerpunkt bestehen, die zur Vereinfachung des Meldeverfahrens zusammengefasst werden dürfen, wenn sie innerhalb von Gemeinden liegen.

Die Beschäftigten in den einzelnen Niederlassungen können deshalb nicht korrekt einzelnen Geschäftsstellen zugeordnet werden. Alle Beschäftigten des Betriebes werden in diesen Fällen dem Betriebssitz zugeordnet. Dies führt zu Überzeichnung bei den betroffenen Geschäftsstellen, deren Größenordnung nicht quantifizierbar ist und somit keine Aussagen unterhalb der Gemeindesebene, also für einzelne Geschäftsstellen möglich sind. Angaben zu Arbeitslosen im BA-Geschäftsstellenbezirk Bergedorf können dem Registerblatt „SGB II und SGB III für 12305“ der beigefügten Datei entnommen werden.

 

 

3. Wie viele Gewerbetreibende waren und sind im Bezirk Bergedorf registriert? Bitte monatlich im Zeitraum 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt angeben.

 

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nach § 16 i.V.m. § 21 Bundesstatistikge-setz (BstatG) und entsprechend § 6 i.V.m. § 9 Hamburgisches Statistikgesetz (HmbStatG) werden Daten zu Unternehmen auf Gemeindeebene nicht erfasst, da auf dieser Gliederungsebene fast ausschließlich Fallzahlen von unter drei vorliegen.

 

 

4. Wie viele Gewerbetreibende haben im Bezirk Bergedorf Corona Hilfen bezogen und in welcher Höhe? Bitte monatlich im Zeitraum 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt angeben.

 

Eine statistische Zuordnung von Anträgen zu den verschiedenen Hilfsprogrammen auf die Bezirke bzw. Stadtteile findet nicht statt. Im Rahmen einer einmaligen Auswertung über die vorliegenden Antragsdaten in der Überbrückungshilfe I, II, III, der November- und Dezemberhilfe sowie der Neustarthilfe mit Stand 25. Juni 2021 erfolgte unter zur Hilfenahme von kostenpflichtigen Daten des Statistikamtes Nord eine Zuteilung der An-träge auf die Bezirke bzw. Stadtteile. Eine monatliche Auswertung der Anträge nach Gewerbetreibenden und der Höhe der bezogenen Hilfen erfolgte in diesem Rahmen nicht. Von ca. 58.481 Anträgen konnten 635 Anträge nicht zugeordnet werden.

Nach dieser Auswertung wurden in Bergedorf über alle oben genannten Hilfen hinweg insgesamt 2.200 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 47,93 Mio. € gestellt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird auf eine händische Auswertung der verbliebe-nen 635 Anträge verzichtet.

Dies gilt auch für eine Auswertung gemäß der hier geforderten Parameter. Diese würde u.a. eine aufwandsintensive Neuprogrammierung des Auswertungstools notwendig machen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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1 Anlage

 

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