Chauffeur und Dienstwagen für die Bezirksamtsleiterin in Bergedorf
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
In jüngster Zeit gab es eine rege Berichterstattung über die ausgeschriebene Chauffeur-Stelle für den Bezirksamtsleiter Harburg. Im Zuge dieser Stellenausschreibung stellten sich insbesondere Fragen zur Begründung und Rechtfertigung dieser Personalie, da sich weder aus dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) noch aus anderen Gesetzen ein konkreter Anspruch auf einen Chauffeur und/oder Dienstwagen für Bezirksamtsleitungen ableitet.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Nachfragen hinsichtlich einer potenziellen Nutzung solcher Leistungen für die Bezirksamtsleiterin in Bergedorf. Wir sind der Auffassung, dass eine Inanspruchnahme zwingend auf die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft werden muss. Dies gilt insbesondere in Zeiten einer angespannten Haushaltslage.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Beschluss:
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