21-1165

Charakter des Bergedorfer Villenviertels erhalten

Antrag

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25.11.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Emrich, Wegner und Fraktion der CDU

 

Das Bergedorfer Villengebiet ist ein stadthistorisch bedeutsames und städtebaulich wertvolles Beispiel eines gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiets. Insofern muss es einen besonderen Schutz geben, der den Erhalt dieses besonderen städtebaulichen Charakters sichert.

 

Das B-Planverfahren Bergedorf 106, das im Jahre 2009 begonnen wurde und zum Ziel hat, die baulichen Besonderheiten des Villengebiets zu erhalten, ist bis heute nicht abgeschlossen. Zuletzt wurde das Thema im Jahr 2019, auf Antrag der CDU, auf die Tagesordnung genommen, jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt.

 

Kürzlich gab es im Bergedorfer Bauausschuss zwei Vorhaben am Gojenbergsweg, die durch Abriss der prägenden Bestandsgebäude und unter Ausschöpfung des maximalen Bauvolumens zukünftige Fremdkörper in diesem Gebiet sein werden. Mit den aktuellen Bebauungsplänen fehlt die Handhabe für Gestaltungsvorgaben durch Politik und Verwaltung und es wird durch die Ausweitung der 2-Wohnungsklausel Investoren ein Anreiz für Abriss und Neubau gegeben.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Bergedorf wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss

1) eine Erhaltungsverordnung für den Geltungsbereich der B-Pläne Bergedorf 9 und Bergedorf 10 zu erlassen.

2) zu prüfen, welche weiteren Bebauungspläne in den Grenzen des Villenviertels überarbeitet oder um eine Erhaltungsverordnung ergänzt werden müssten, um den Gebietscharakter zu erhalten.

3) das B-Planverfahren Bergedorf 106 umgehend aufzunehmen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 

Anhänge

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