21-0920.01

Burgunderblutalge im Allermöhe See - Pressemeldung zurückgezogen, d.h. keine Gefahr?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Capeletti, Froh und der CDU-Fraktion

 

Bereits im Dezember 2020 warnte das Bezirksamt Bergedorf mittels Pressemitteilung vor der Burgunderblutalge im Allermöhe See, die Körperreaktionen bei Menschen und Tieren hervorrufen könne. Insbesondere Hunde können bei Aufnahme des Wassers ernsthaft, ggf. auch tödlich erkranken, hieß es.

 

Am 21. Mai 2021 wurde vom Bezirksamt eine fast gleichlautende Pressemitteilung versendet, die nur ein paar Stunden später zurückgerufen wurde. Der Rückruf wurde mit dem Hinweis versehen: „Nach erneuter Überprüfung der Messwerte ergibt sich kein Erfordernis, den Allermöher See zu sperren!“

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 28.05.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist die Burgunderblutalge im Allermöher See aktuell nachgewiesen worden?

 

Ja, die Burgunderblutalge ist aktuell im Allermöher See in einer geringen Konzentration nachgewiesen worden.

 

Wenn ja, warum wurde die Pressemitteilung dann am 21. Mai wieder zurückgezogen?

 

Am 21. Mai erhielt das Bezirksamt die Information, dass nach dem Ergebnis der Probe von Montag, dem 17.05.2021 Spuren der Burgunderblutalge im Wasser nachgewiesen worden waren und das Ergebnis der Sichtprüfung bei der Probenentnahme eine Schlierenbildung am Wasserrand ergeben hatte. Da es sich um den Freitag vor Pfingsten handelte und es aus dem ersten Eindruck zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch im Hinblick auf die Feiertage ein Handlungsbedarf bestand, wurde rein vorsorglich die Pressestelle von VS gebeten, die Badewarnung wieder in Kraft zu setzen. Nachdem allerdings noch am selben Tag die Messwerte einer erweiterten Überprüfung unterzogen wurden und auch noch eine erläuternde Rücksprache mit der BUKEA stattfinden konnte, stellte sich heraus, dass die Umstände kein Erfordernis für eine Sperrung des Badesees ergaben, weil die Werte eine so geringen Konzentration aufwiesen, dass nicht von einer akuten oder chronischen toxischen Wirkung auszugehen war.

 

Wenn nein, warum wurde die Pressemitteilung dann am 21. Mai noch einmal versendet?

 

Entfällt.

 

 

  1. Wie oft wird der See auf eine Belastung mit der Burgunderblutalge getestet?

 

Die routinemäßige Beprobung findet im Turnus von 3 Wochen statt. Bei Meldungen oder dem Verdacht von erhöhtem Algenvorkommen können zwischenzeitlich weitere Beprobungen stattfinden.

 

 

  1. Wann war die Rede davon, dass der Allermöher See gesperrt werden sollte? Die Pressemitteilungen vom Dezember 2020 und Mai 2021 sprechen lediglich eine Warnung aus.

 

Die Formulierung, es ergebe sich kein Erfordernis, den Allermöher See zu sperren bezog sich auf die Badewarnung.

 

 

  1. Wann wurde die Warnung vom Dezember 2020 aufgehoben? Wann wurde dies in der Öffentlichkeit kommuniziert?

 

Die Badewarnung für den Allermöher See wurde am 03.05.aufgehoben. Da die Badesaison in den Badegewässern erst am 14.05.2021 begann, wurden lediglich die Warnhinweise auf der Internetseite entfernt. Eine aktive Information der Öffentlichkeit ist gem. § 12 Badegewässerverordnung nur während der Badesaison vorgesehen.

 

 

  1. Besteht im Ergebnis aktuell eine Gefahr für Mensch und Tier bei Nutzung des Sees? Wenn ja, inwieweit?

 

Nein, das Vorkommen der Burgunderblutalge ist zwar noch nachzuweisen, dieses aber nur noch in einer so geringen Konzentration, dass bei den gefundenen Mengen nicht von einer akuten oder chronischen toxischen Wirkung auszugehen ist.

 

 

  1. Wann würde der See aufgrund einer Belastung mit der Burgunderblutalge gesperrt werden?

 

Ein Badesee wird grundsätzlich immer dann für das Baden gesperrt, wenn die Grenzwerte aus den Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen überschritten werden.

 

 

  1. Wurde oder wird am See auf die Belastung und Gefährdung hingewiesen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

Am See wird durch eine Beschilderung auf die generelle Gefahr an natürlichen Badeseen hingewiesen und der Hinweis gegeben: „Sie sollten vom Baden absehen, wenn Sie eine starke grünliche Trübung des Wassers oder Blaualgenschlieren auf der Wasseroberfläche beobachten oder in knietiefem Waser Ihre Füße nicht mehr sehen können.“ Bei einer akuten oder chronischen toxischen Belastung des Sees werden zusätzlich Schilder mit dem Hinweis auf ein Badeverbot aufgehängt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---