22-0513.01

Bundeswehr an Schulen und Hochschulen im Kontext der Wehrpflichtdebatte

Antwort

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Potthast, Basener, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums soll das Wehrdienst-Modernisierungs­gesetz (WDModG) am 1. Januar 2026 in Kraft treten und die Wehrpflicht faktisch wiedereinführen. Diese Entwicklung hat unmittelbare Auswirkungen auf junge Menschen, auch in Hamburg und speziell in Bergedorf.

….

Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesamtlage stellen sich daher konkrete Fragen an die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt zu o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die Bundeswehr erfüllt als Parlamentsarmee einen wichtigen, grundgesetzlich verankerten Auftrag zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor äeren Bedrohungen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Teilhabe an Missionen zur internationalen Friedenssicherung sowie Beiträge zur Konfliktbewältigung und zur Krisenvorsorge zum Beispiel auch im Bereich der Cyber-Sicherheit sind weitere wichtige Aufträge der Soldatinnen und Soldaten. Vor diesem Hintergrund unterstützt die für Bildung zuständige Behörde die Aktivitäten der Bundeswehr zur Information über ihre Aufgaben und zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland auch an Hamburgs Schulen.

Angehörige der Bundeswehr wie Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere unterliegen dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Ihr Einsatz an Schulen erfolgt insbesondere im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts, vor allem im Kontext des Faches Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW) beziehungsweise des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften. Über die unmittelbare Teilnahme am Unterricht hinaus bieten Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere auch ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen, zum Beispiel Politiksimulationen, an. Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere der Bundeswehr haben die Aufgabe, die Sicherheitspolitik der Bundesregierung zu erläutern, beziehungsweise allgemein zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen Stellung zu nehmen, womit sie auch Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr betreiben. Nachwuchswerbung ist ihnen untersagt.

Über eine Teilnahme externer Akteurinnen und Akteure an schulischen Veranstaltungen entscheiden die Schulen im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung. Dies gilt auch für Angehörige der Bundeswehr, die ausschließlich auf Einladung der Schule beziehungsweise der Lehrkräfte an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Bei Veranstaltungen der Schule, zu der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere eingeladen werden, legt die Lehrkraft die gewünschten Themen und Inhalte in Abstimmung mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren fest. Die Lehrkraft leitet die Veranstaltung unter Beachtung der Vorgaben der für Bildung zuständigen Behörde. Auch für die politische Bildungstätigkeit der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere gilt die Orientierung am Beutelsbacher Konsens.

Die Angebote der Jugendoffiziere sind eingebettet in den entsprechenden Unterricht. Dieser wird von den entsprechenden Lehrkräften verantwortet, vorbereitet und nachbereitet. Die Angebote der Jugendoffiziere können in diesem Zusammenhang mit anderen außerschulischen Partnern, wie NGOs, Menschenrechtsorganisationen oder Bundeszentrale/Landeszentrale für politische Bildung kombiniert werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet die für Bildung zuständige Behörde die Fragen wie folgt:

  1. In welchem Umfang sind Jugendoffiziere oder andere Vertreter:innen der Bundeswehr seit dem 01.01.2024 an Bergedorfer Schulen und Hochschulen tätig?

Daten zu Einladungen von Angehörigen der Bundeswehr an Schulen werden nicht von der für Bildung zuständigen Behörde, sondern lediglich von der Bundeswehr erhoben. Nach den von dieser zur Verfügung gestellten Angaben fanden von Januar 2024 bis zum Beginn des laufenden Schuljahres Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundeswehr an folgenden Schulen im Bezirk Bergedorf statt:

Hansa-Gymnasium Bergedorf (Vortrag),

Stadtteilschule Lohbrügge (Vortrag).

  1. Was für Themen werden konkret behandelt, insbesondere in Bezug auf Wehrpflicht, militärische Karrierewege oder Auslandseinsätze?

3. Unter welchen rechtlichen und pädagogischen Vorgaben findet die Arbeit der Bundeswehr in Bildungseinrichtungen statt, damit diese nicht als Werbung oder Rekrutierung, sondern als Beitrag zu neutraler und ausgewogener politischer Bildung verstanden wird?

Siehe Vorbemerkung.

4. Wie genau stellt die Behörde sicher, dass Schüler:innen im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zur eigenständigen Urteilsbildung befähigt werden?

5. Durch welche Maßnahmen können Lehrkräfte und Schulleitungen gewährleisten, dass Schüler:innen verschiedene Blickwinkel auf sicherheits- und friedenspolitische Fragen kennenlernen?

Die Orientierung am Beutelsbacher Konsens und seinen Grundsätzen (Kontroversitätsgebot, Überwältigungsverbot, Schüler- bzw. Lebensweltorientierung) ist gleichermaßen verbindliche Vorgabe und gängiges Unterrichtsprinzip in den entsprechenden Fächern, insb. im Fach Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW), sowie dem Lernbereich Gesellschaftswissenschaften. Als solche bzw. solches ist sie in den Rahmenplänen des Fachs bzw. Lernbereichs als grundlegende, den Unterricht zu politisch-gesellschaftlich relevanten Themen leitende Maxime, explizit hervorgehoben. Auch für die politische Bildungstätigkeit der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere gilt die Orientierung am Beutelsbacher Konsens; siehe Vorbemerkung.

6. Inwiefern tragen friedenswissenschaftliche Ansätze sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Nichtregierungsorganisationen dazu bei, eine pluralistische und kritische Auseinandersetzung mit Wehrpflicht, Bundeswehr an Schulen und sicherheitspolitischer Bildung zu fördern?

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4 und 5.

7. Gibt es in Hamburg offizielle Empfehlungen oder Konzepte, die den Umgang mit dem Thema „Wehrpflicht“ im Unterricht oder an Hochschulen regeln, insbesondere im Hinblick auf eine ausgewogene Darstellung unterschiedlicher Positionen?

Wehrpflicht“ ist kein in den Rahmenplänen des hierfür einschlägigen Unterrichtsfachs PGW bzw. des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften ausgewiesenes Thema.

In einem B-Brief vom 27. November 2025 wurden die weiterführenden staatlichen Schulen darum gebeten, das Thema der Wiederinkraftsetzung der Wehrpflicht in den Schulen aufzugreifen und altersangemessen in den Unterricht zu integrieren. Es wurden unterstützende Materialien zur Unterrichtsgestaltung zur Verfügung gestellt.

8. Wie wird verhindert, dass Minderjährige gezielt für militärische Laufbahnen angesprochen oder angeworben werden?

Siehe Vorbemerkung.

9. Plant die Behörde, angesichts des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und aktueller sicherheitspolitischer Entwicklungen, die Präsenz der Bundeswehr in Schulen und Hochschulen auszubauen?

10. Werden gesetzliche Änderungen erwogen, die eine verstärkte Kooperation von Bildungseinrichtungen mit der Bundeswehr festschreiben würden, ähnlich wie in Bayern?

Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen nehmen Angehörige der Bundeswehr nur auf Einladung einer Schule bzw. Lehrkraft an schulischen Veranstaltungen teil; siehe auch Einführung zu den Fragen und Antworten zu 1, 2, 4 bis 6.

11. Mit welchen Konzepten sorgt die Behörde dafür, dass Schüler:innen und Studierende nicht nur militärische, sondern auch zivile Perspektiven auf Frieden, Sicherheit und Konfliktlösung kennenlernen und kritisch diskutieren können?

12. Welchen Stellenwert haben Friedenserziehung, Gewaltprävention und zivile Konfliktbearbeitung im Hamburger Curriculum, und wie werden diese Inhalte in Relation zu Angeboten der Bundeswehr gesetzt?

Der Unterricht folgt inhaltlich den Vorgaben der Rahmenpläne, hier insbesondere jenen des Faches PGW bzw. des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften, in welchen die genannten Themen multiperspektivisch abgebildet und entsprechend zu behandeln sind. Bei der Unterrichtung der genannten Themen ist der Beutelsbacher Konsens, insb. dessen Kontroversitätsgebot, zu beachten; siehe auch Antworten zu 2 bis 7.

13. Wie wurden Schüler:innenvertretungen, insbesondere die Schüler:innenkammer Hamburg, bisher in die aktuelle Debatte um Wehrpflicht und sicherheitspolitische Fragen eingebunden?

14. Wie erfolgte die Beteiligung von Studierendenvertretungen, Elternkammer, Lehrerkammer sowie weiteren schulischen oder hochschulischen Gremien an Beratungen, Entscheidungsprozessen oder Informationsveranstaltungen zur Wehrpflichtdebatte, zur Präsenz der Bundeswehr in Bildungseinrichtungen und zur sicherheitspolitischen Bildung in Hamburg?

Vertreterinnen bzw. Vertreter der für Bildung zuständigen Behörde nehmen auf Einladung der Kammern bzw. des Landesschulbeirats (siehe §§ 79 bis 84 HmbSG) an deren Sitzungen teil und in diesem Rahmen zu von diesen vorgeschlagenen Themen Stellung, soweit Sachverhalte in Zuständigkeit der Behörde betroffen sind. Der für Bildung zuständigen Behörde lag bislang keine Bitte der genannten Gremien vor, zu den in der Frage angesprochenen Themen Stellung zu nehmen.

Petitum/Beschluss

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