21-0230.01

Bürgerbegehren "Vier- und Marschlande erhalten" Erreichen des Drittelquorums

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30.01.2020
Sachverhalt

 

Am 10. Januar 2020 sind von der Dorfgemeinschaft Billwärder an der Bille e.V. Unterschriftenlisten zur Gültigkeitsprüfung abgegeben worden.

 

Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn 2.920 gültige Unterschriften vorliegen.

 

Nachdem insgesamt 1148 Unterschriften überprüft worden sind, lag am 22. Januar 2020 die erforderliche Anzahl von 974 gültigen Unterschriften vor, also ein Drittel der für das Zustandekommen erforderlichen Unterschriften.

 

Die Prüfung wurde daraufhin unterbrochen.

 

Nach § 32 Absatz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) darf nach dem Vorliegen von einem Drittel der erforderlichen Unterschriften eine einem zulässigen Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung der Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren begründet wurden, bleiben unberührt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Keine.