20-1448.01

Bürgerbegehren "Bergedorf stellt alles in den Schatten - für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier" hier: Erreichen des Drittelquorums

Mitteilung

Sachverhalt

 

Am 21. Dezember 2017 hat die Bürgerinitiative „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ 185 Unterschriftslisten zur Prüfung eingereicht.

Zum Erreichen des sog. Drittelquorums bedarf es 959 gültiger Unterstützerunterschriften.

Am 03. Januar 2018 lagen 1379 als gültig geprüfte Unterstützerunterschriften vor. Die restlichen eingereichten Unterschriften werden bis zum 09. Januar 2018 geprüft.

Somit ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz, BezAbstDurchfG) die Sperrwirkung eingetreten, das bedeutet, dass mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden darf.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

Keine.