Bündnis für das Wohnen in Hamburg Information zur neuen Bündnisvereinbarung
Letzte Beratung: 08.04.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Am 18.03.2026 haben die Bündnispartner aus Senat, Wohnungsverbänden, SAGA Unternehmensgruppe und Bezirksämtern die Vereinbarung für die 23. Legislaturperiode (2025 - 2030) unterzeichnet. Der am 18.03.2026 vom Senat veröffentlichte Bündnistext (Bündnis für das Wohnen - hamburg.de) wird hiermit dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Die folgenden Ausführungen stellen eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte der Vereinbarung dar.
Zielsetzung und Inhalt des neuen Bündnistextes
Zentrales Ziel des Bündnisses ist es, auch in seiner vierten Auflage dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Mit dem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ setzt Hamburg seit 2011 deutschlandweit neue Maßstäbe in der Landesförderung des Wohnungsneubaus: Die Vereinbarung zwischen Senat, Verbänden der Wohnungswirtschaft und der SAGA unter Beteiligung der Mietervereine beinhaltet konkrete Maßnahmen und Zielsetzungen für eine aktive und sozialverträgliche Weiterentwicklung des Hamburger Wohnungsmarktes.
Die Bündnisvereinbarung (s. Anhang) beinhaltet aktualisierte konkrete Ziele und Maßnahmen, um die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung in Hamburg aktiv weiterzuentwickeln. Daher hat sich das Bündnis für das Wohnen in Hamburg auf folgende Ziele verständigt:
10.000 neue Wohnungen pro Jahr
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die wohnungswirtschaftlichen Verbände ist das Kernziel dieses Bündnisses, Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten jährlich zu sichern. So soll Hamburg weiterhin eine soziale Metropole für alle mit hoher Lebensqualität und ausgewogenen Nachbarschaften bleiben. Senat und Bezirke haben dafür die Voraussetzungen geschaffen, u.a. durch straffe Genehmigungsverfahren sowie der Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen sowie erheblicher Fördermittel.
Öffentlich geförderter Wohnungsneubau
In der 23. Legislaturperiode stellt die FHH weiterhin Fördermittel für 3.000 neue Sozialwohnungen zur Verfügung. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen liegen grundsätzlich bei 30 Jahren, für bestimmte Zielgruppen wie vordringlich wohnungssuchende Haushalte oder Baugemeinschaften können es 40 Jahre sein. Das Konzept für die Realisierung von Wohnungen mit 100-jähriger Mietpreisbindung beinhaltet Förderung und Belegungsbindungen für 50 Jahre.
Soziale Durchmischung und Quartiersentwicklung
Der bewährte Drittelmix bei den einzelnen Wohnungsbauprojekten ab 30 Wohneinheiten aus öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau (35%), frei finanziertem Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungsbau bleibt Leitbild für eine nachhaltige Quartiersentwicklung mit guter sozialer Durchmischung und stabilen Nachbarschaften. In bestimmten zentralen und nachgefragten Lagen wird mehr bezahlbarer Wohnraum, zum Teil bis zu 50 % sozialer Wohnungsbau benötigt.
Bei der Schaffung von neuem Planrecht auf privaten Flächen für Wohnungsneubau ab 30 Wohneinheiten werden weiterhin 35 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau errichtet. Werden durch planungsrechtliche Befreiungen zusätzliche Wohnungen in Bauvorhaben ermöglicht, wird bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten ein Anteil von 35 % der zusätzlich durch Befreiungen genehmigten Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau erreichtet.
Wird für die Genehmigung von Wohnungsbau auf privaten Flächen der sog. Bau-Turbo nach § 246e BauGB genutzt, wird bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten ein Anteil von 35% der zusätzlich durch die Abweichung genehmigten Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau errichtet.
Bei der Kombination des 1. und 2. Förderweges muss bei Bauvorhaben mit mehr als 50 geförderten Wohneinheiten mindestens 33% aller geförderten Wohnungen im 1. Förderweg errichtet werden, bei der Kombination des 1., 2. und 3. Förderweges sind es mindestens 30 % im 1. Förderweg und mindestens 20 % im 2. Förderweg. Die Inanspruchnahme des im Jahr 2024 eingeführten 3. Förderwegs ist bei diesen großen Bauvorhaben somit auf maximal 50 % beschränkt.
Gemeinwohlorientierte Boden- und Liegenschaftspolitik
Die Bodenpolitik der letzten Jahre mit Konzeptausschreibungen für städtische Grundstücke und strategischen Flächenankäufen durch die Stadt wird fortgesetzt. Die von der Initiative kostenreduziertes Bauen erarbeiteten Grundsätze des Hamburg-Standards sollen dabei berücksichtigt werden.
Ferner wird die Stadt ihre Vorkaufsrechte konsequent ausüben.
Grundsätzlich soll keine Übertragung städtischer Grundstücke, die für den Wohnungsbau bestimmt sind, erfolgen. Stattdessen sollen i.d.R. Erbbaurechte vergeben werden.
In den großen, neuen Stadtentwicklungsgebieten der FHH (ab 700 Wohneinheiten gem. Bürgerschaftsdrucksache 22/9845) soll ein prozentualer Verkaufsanteil in Höhe von durchschnittlich 35 % der im jeweiligen Stadtentwicklungsgebiet für den Wohnungsbau bestimmten Grundstücksflächen erfolgen, um die Finanzierung der Flächen- und Projektentwicklung sowie der Erschließung und Ausstattung der Quartiere mit der erforderlichen öffentlichen Infrastruktur zu ermöglichen. Das Gebiet Oberbillwerder wurde bereits vor der im Jahr 2022 erfolgten Verfassungsänderung veräußert und ermöglicht daher Grundstücksvergaben überwiegend im Verkauf.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Bündnispartner bekennen sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen Hamburgs und zur Fortführung des in der Wohnungswirtschaft eingeleiteten Paradigmenwechsels. Dieser ist das Ergebnis der umsetzungsorientierten Machbarkeitsstudie des Hamburger Senats.
Die Bündnispartner setzen sich für die Reduktion von CO2 -Emissionen im Gebäudesektor insbesondere durch die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, Ausbau der Strom- und Fernwärmenetze in Hamburg, Reduktion des Endenergiebedarfs und die energetische Sanierung des Bestands ein.
Ebenfalls erkennen die Bündnispartner an, dass die Anpassung an den Klimawandel eine zentrale Herausforderung und gemeinsame Aufgabe darstellt. Sie wirken in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen darauf hin, dass die für die Zielerreichung notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz konsequent umgesetzt werden. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Maßnahmen zum Ausbau der Blau-Grünen-Infrastruktur, die die Entsiegelung, oberirdische Regenwasserrückhaltung, Verdunstung, Versickerung (Schwammstadt- bzw. RISA-Maßnahmen) und Begrünung miteinander kombinieren. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sollen ebenfalls vorangebracht werden.
Wohnraum für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Die Versorgung von Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt (vordringlich Wohnungssuchende), insbesondere wohnungslose und obdachlose Haushalte, mit WA-Wohnungen wird durch gezielte Programme und Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft weiter ausgebaut.
Der Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen eines Bauprojekts auf privaten Flächen beinhaltet auch einen Anteil an Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, wobei der seitens der FHH geforderte Anteil bei rund 30 % der geförderten Wohneinheiten liegen sollte. Dabei gilt auf der Ebene der Förderrichtlinien der IFB als Mindestanforderung für den Teil des geförderten Wohnungsbaus: Bei Bauvorhaben ab 30 geförderten Wohnungen sind mindestens 20 % (bisher: 10 %) dieser Wohnungen als Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) zu fördern.
Die FHH stellt außerdem städtische Flächen im Wege von Konzeptausschreibungen und Direktvergaben bereit, auf denen sie einen Anteil von WA-Bindungen zwischen 10 und 100 % fordern kann. Von mindestens 35 % geförderten Wohnungen (1., 2. und 3. Förderweg) sollen weiterhin mindestens 30 % WA-Bindungen erhalten. BeiWohnungen, die auf städtischen Flächen im 1. Förderweg Plus (geförderte Wohnungen mit 100-jähriger Mietpreisbindung gem. Drs. 22/09845 VI Neubaumieten) realisiert werden, sind bei den einzelnen Bauvorhaben 20% mit WA-Bindung zu errichten.
Innovative und zukunftsfähige Wohnkonzepte
Mit der Förderung von neuen Wohnformen, barrierefreiem und generationengerechtem Wohnen, Studierenden- und Azubiwohnungen sowie Werks- und Mitarbeitendenwohnungen soll zur Vielfalt und Zukunftsfähigkeit des Hamburger Wohnungsmarktes beigetragen werden.
Kostenreduziertes Bauen
Die Initiative „kostenreduziertes Bauen“ und der neue Hamburg-Standard sind Ausdruck des gemeinsamen Willens, Baukosten zu senken, Prozesse zu optimieren und die Effizienz im Wohnungsbau zu steigern. Die Initiative hat Kosteneinsparpotenziale ermittelt, die es ermöglichen, Baukosten um bis zu 2.000 Euro brutto pro qm Wohnfläche zu senken. Der Ansatz geht dabei über technische Lösungen hinaus und setzt auf eine Veränderung der Denkweise und auf konkrete Maßnahmen, die Planungs- und Bauprozesse effizienter gestalten und unnötige Kostentreiber beseitigen.
Stärkung der Baukultur und des Stadtbildes
Die Bündnispartner bekennen sich zur architektonischen und gestalterischen Qualität des Wohnungsbaus und zum Erhalt des für Hamburg prägenden Stadtbildes, insbesondere der Backsteinarchitektur.
Die FHH wird im Rahmen ihrer IFB-Förderprogramme für energetische und umfassende Modernisierungen von Mietwohnungen die Zuschüsse auch künftig auf einem Niveau anbieten, der einen Anreiz zum Erhalt der Backsteinfassaden leistet.
Hinweis des Bezirksamtes:
Die Bündnisvereinbarung ist im Zusammenhang mit der Neuauflage des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau zu sehen, der in der Folge erarbeitet wird und die Bezirksämter zur Abstimmung erreichen soll und entsprechend in die politischen Gremien eingebracht wird.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die neue Vereinbarung des Bündnisses für das Wohnen zur Kenntnis.
Bündnis für das Wohnen in Hamburg
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