21-1693.01

Brachliegendes Gelände um Max Bahr

Antwort

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30.03.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Es ist ein Bild vollendeter Tristesse: ein schiefer Bauzaun, ein von Moos und Gras überwucherter Parkplatz, dahinter der verlassene, graffitibeschmierte Baumarkt. Schon seit 2014 steht der einstige Max Bahr Markt an der Kurt A. Körber Chaussee leer, nur unterbrochen von einer Funktion als Flüchtlingsunterkunft zwischen 2015 und 2017.

 

Am 17.12.2021 berichtete die Bergedorfer Zeitung über diesen Fall: 

„Seit Möbelriese XXXLutz 2014 mehrere Grundstücke der insolventen Max Bahr Gruppe kaufte darunter Bergedorf beharrt der Eigentümer darauf, hier wie in Harburg einen Möbelmarkt seiner Marke „Mömax“ errichten zu wollen.

Und fast ebenso lange sagt der Bezirk „Nein“. „Wir beabsichtigen weiterhin in Hamburg Bergedorf ein Mömax Trendmöbelhaus zu betreiben.“ antwortet Sprecher Florian Schmidt mit einem Satz.“

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.03.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Planen die zuständige Behörde oder das Bezirksamt, das Grundstück zu ertüchtigen beziehungsweise neu zu beplanen? Wenn ja, wie beziehungsweise was ist zu wann geplant?

 

Es ist keine „Ertüchtigung“ oder Beplanung des Grundstückes geplant. Das geltende Planrecht lässt dort eine gewerbliche Entwicklung gemäß §8 der Baunutzungsverordnung zu. Der Eigentümer ist frei darin, im Rahmen dieser rechtlichen Möglichkeiten entsprechende Anträge zu stellen.

 

 

  1. Sind der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt bekannt, welche Planungen seitens des Eigentümers für das Grundstück bestehen? Wenn ja, welche?

 

Ja, der Eigentümer plant dort, wie auch bereits im Vortext der Anfrage dargestellt, einen Mömax-Möbelmarkt.

 

 

  1. Hat dem Bezirk geprüft, ob die Fläche für Geflüchtete genutzt werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?

 

Die Fläche wurde bereits von 2015-2017 als Unterbringung für Geflüchtete aufgrund der damaligen Notlage/Ausnahmesituation genutzt. Die FHH verfolgt derzeit grundsätzlich nicht das Ziel, ehem. Baumärkte wieder als Unterbringung herzurichten. Das Grundstück steht für eine solche Nutzung seitens des Eigentümers nicht zur Verfügung.

 

 

  1. Hat der Bezirk bereits Kontakt zum Eigentümer bezüglich Unterbringung von Geflüchteten aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?

 

Der Eigentümer hat erklärt, das Grundstück / Gebäude nicht für eine solche Nutzung bereit zu stellen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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