20-1455.01

Binnenhochwassermanagement für die Gose-Elbe

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Wobbe, Rüssau, Lühr und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

 

Seit dem Jahre 2002 ist es im Bezirk Bergedorf mehrfach zu Binnenhochwasserereignissen gekommen, teilweise mit Schäden.

Über die Gose Elbe wird die komplette Entwässerung der südlichen Vier- und Marschlande von der Region Riepenburg bis Spadenland durchgeführt.

Die Gose-Elbe ist über die Reitschleuse abgeschleust und wird über Schöpfwerke in Ochsenwerder, Reitbrook, Seefeld, Neuengamme und Riepenburg gespeist. Die Gose-Elbe hat den größten Zufluss durch die teilweise niedrigen Geländehöhen dieser Region. Das Schöpfwerk Ochsenwerder Norderdeich ist mit Sturmpumpen zur Entwässerung in die Dove-Elbe ausgestattet.

 

Vor diesen Hintergrund fragen wir die Verwaltung bezüglich des Binnenhochwassermanagements der Gose-Elbe:

 

Das Auskunftsersuchen vom 6. Dezember 2017 beantworten das Bezirksamt (Fragen 1 5) und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) (Frage 6) wie folgt:

 

  1. Wie bildet sich ein Katastrophenfall im Bezirksamt Bergedorf für die Binnenentwässerung ab?

 

Seit knapp 30 Jahren gelten folgende Regeln: Wenn der Wasserstand in der Dove-Elbe, Höhe Zulauf Gose-Elbe 1,10mNN erreicht, wird die Reitschleuse geschlossen und die Sturmpumpen im Schöpfwerk Ochsenwerder zur Entwässerung der Gose-Elbe eingesetzt. Steigt der Wasserstand weiter, wird spätestens bei +1,16mNN die Dove-Elbe Schleuse mit den dort angebrachten Stemmtoren geschlossen. Die Entwässerung der Oberen Dove-Elbe läuft dann über den Neuengammer Durchstich in die Gose-Elbe.

 

 

  1. Welche Frühwarnmaßnahmen werden im Katastrophenfall für die Binnenentwässerung umgesetzt?

 

Es gibt eine 24-stündige Rufbereitschaft über 365 Tage im Jahr. Sobald die genannten Wasserstände erreicht werden, wird die Rufbereitschaft ausgelöst. Die Überschreitung von maximalen Wasserständen ist auch für viele weitere wichtige Entwässerungsschöpfwerke eingerichtet und führt ebenso wie Stromausfall zur Alarmierung der Rufbereitschaft.

 

 

  1. Welche Vorflutkapazitäten stehen während der Sturmflutperiode (Mitte September bis Ende März) in der Binnentwässerung zur Verfügung?

 

Wenn hier Retention gemeint, also das Stauvolumen im Einzugsbereich der Vorfluter ist die Antwort unbekannt. Es gibt keine Erfassung eines Stauvolumens.

 

 

  1. Welche Maßnahmen werden im Frühwarnfall bei Vorhersage einer sehr schweren Sturmflut in der Tatenberger Schleuse umgesetzt?

 

Wenn die Sturmflut mit größeren Regenereignissen verbunden ist und die Vorhersage rechtzeitig in der Dienstzeit erfolgt, werden die Gewässer leicht abgesenkt.

Ab einem Wasserstand von +1,20 mNN besetzt HamburgPortAuthority (HPA) die Schleuse auch außerhalb der Dienstzeit.

 

  1. Welche Organisationen sind bei den unterschiedlichen vorhergesagten Wasserstandsstufen (Tideelbe) bezüglich des Monitorings der Binnenentwässerung jeweils im Einsatz?

 

Bei der Binnenentsserung ist grundsätzlich immer die Rufbereitschaft der Wasserwirtschaft mit bis zu 3 Personen im Einsatz. Darüber hinaus gibt es keine Regelung, sondern obliegt der Einzelfallentscheidung durch den regionalen Katastrophendienst.

 

 

  1. Wie sehen aktuell die Planungen des LSBG für neue Schöpfwerke (oberes Ende Dove-Elbe; Zollenspieker; Neudorf) für den Katastrophenfall aus?

 

Das Schöpfwerk an der Dove-Elbe befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Für die weiteren Baumaßnahmen liegen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) noch keine Aufträge vor.

Die Schöpfwerke werden den bestehenden Binnenhochwasserschutz der Vier- und Marschlande und entsprechend auch der Gose-Elbe verbessern. Das Bezirksamt Bergedorf wird die geplanten Schöpfwerke in sein bestehendes Hochwasserschutzkonzept einfügen.

 

Ergänzung des Bezirksamts:

Es ist beabsichtigt, die geplanten Hochwasserentlastungsschöpfwerke in den Betriebsbereich des Bezirks zu übergeben, da dort bereits entsprechende Schöpfwerke, Sperrwerke und eine Schleuse gesteuert und überwacht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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