Bezirkliche Seniorenarbeit durch hauptamtliche Fachkräfte stärken
Letzte Beratung: 06.04.2021 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 5
Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0502, wie folgt Stellung:
Die personellen Ressourcen der Bezirksämter sind Gegenstand der Veranschlagung im Haushaltsplan. Die laufenden Beratungen des Senats zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 sind noch nicht abgeschlossen.
Angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen richtet sich ein solcher Antrag zunächst an die zuständigen Bezirksämter, die prüfen, ob die Priorisierung des Vorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ermächtigung umgesetzt werden kann. Bei einer Beantragung zusätzlicher Ressourcen stünde dieser Antrag im Wettbewerb mit allen anderen zusätzlich geltend gemachten Bedarfen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es mit der aus der Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellten Ermächtigung nicht möglich ist, hauptamtliches Personal der Bezirksämter zu finanzieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.