21-0274

Betriebssteuerung der Krapphofschleuse

Antrag

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Gremium
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14.01.2020
Sachverhalt

 

Antrag der  BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

BAbg. Wobbe und Fraktion Die Grünen

 

Die Steuerung für die Krapphofschleuse erfolgt heute für die Sportschifffahrt durch manuelle Anforderung des Schleusungsvorgangs vor der Schleuse. Die Berufsschifffahrt der Bergedorfer Schifffahrtslinie kann die Schleusung durch einen Funkempfänger einleiten. Um die Schleusung per Funk einzuleiten muss der Sender jedoch in Sichtweite der Schleuse sein.

Aus dieser einfachen Schleusensteuerung ergibt sich der folgende Konflikt: Hat ein Sportboot den Schleusungsvorgang eingeleitet, muss die Berufsschifffahrt warten bis die Schleusung für das Sportboot abgeschlossen ist. Der Vorgang kann dabei bis zu 20 Minuten dauern.

Aus diesem Grund wurden die Betriebszeiten der Krapphofschleuse so geändert, dass eine manuelle Anforderung der Schleusung für Sportboote täglich zwischen 12:00 und 15:00 Uhr nicht möglich ist, um der Berufsschifffahrt eine Schleusung ohne längere Wartezeiten zu garantieren.

Diese Einschränkung stößt bei der Sportschifffahrt auf Kritik und trägt damit nicht zur Attraktivitätssteigerung des Bergedorfer Hafens bei.

Um diesen Konflikt zu lösen, ist eine „intelligentere“ Steuerung der Krapphofschleuse notwendig, die wie folgt aussehen könnte:

  1. Die Berufsschifffahrt erhält die Möglichkeit über eine App oder eine telefonische Steuerung vorab eine Berg- oder Talschleusung zu einer bestimmten Uhrzeit anzufordern. Die Krapphofschleuse bereitet die angeforderte Schleusung zu der angeforderten Zeit vor.
     
  2. Die Sportschifffahrt bedient die Schleuse weiterhin manuell. Eine feste Sperrzeit der Schleuse ist nicht notwendig.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Kosten eine Steuerung nach dem vorstehenden Konzept realisiert werden kann.

 

-          Das Bezirksamt möge zusammen mit dem LSBG einen Zeitplan für die Realisierung erarbeiten.

 

-          Die Bezirksversammlung im 2. Quartal 2020 über den Stand der Realisierung durch das Bezirksamt zu unterrichten.

 

Anhänge

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