Betreuung und Gebührenordnung im Schulwesen Fragen zur Umsetzung für Familien mit mehreren Kindern
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.18
Auskunftsersuchen
der BAbg Potthast,Vlamynck, Basener und Fraktion der GRÜNEN
Schülerinnen und Schüler von der Vorschulklasse bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Anspruch auf eine umfassende Bildung und Betreuung an jedem Schultag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Für darüber hinausgehende Betreuungsangebote werden gemäß der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für die Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 Gebühren erhoben.
Für die Berechnung dieser Gebühren ist der Begriff der Familie entscheidend. Familienmodelle sind vielfältig: Geschiedene und wiederverheiratete Eltern sind gesellschaftlich längst anerkannt, uneheliche Kinder stehen ehelichen rechtlich gleich, und auch getrennt lebende Eltern tragen gemeinsam Verantwortung.
Daher ist es folgerichtig, dass der Begriff Familie im Sinne dieser Vorschrift sowohl die Eltern des betreuten Kindes als auch deren mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende, unterhaltsberechtigte Kinder umfasst – ebenso wie Kinder getrennt lebender Eltern, die Unterhalt von dem außerhalb der Familie lebenden Elternteil erhalten.
Besonders lobenswert ist zudem, dass die Vorschrift Ermäßigungen für Familien mit mehreren Kindern vorsieht. So heißt es:
„Übersteigt die Größe der Familie sechs Personen, ermäßigen sich die Gebühren nach Nummer 1 sowie den Abschnitten II und IV mit Ausnahme der Nummer 1.3 des Abschnitts IV auf 20 v.H.“
Die Anträge auf Ganztagsbetreuung werden in den Schulbüros entgegengenommen und geprüft. Die Qualität der Bearbeitung ist dabei besonders für Familien mit mehr als vier Kindern – einschließlich Stiefkindern – stark davon abhängig, ob das jeweilige Schulbüro Erfahrung mit solchen Sachverhalten hat.
Berichte aus verschiedenen Bezirken – darunter auch Bergedorf – lassen darauf schließen, dass es dabei zu Unklarheiten oder Missverständnissen kommt:
• In manchen Schulbüros sollen Ermäßigungen nicht aktiv kommuniziert oder Anträge ohne klare Angaben zu den erforderlichen Nachweisen abgelehnt worden sein.
• Eltern berichten, dass sie vereinzelt sogar dazu gedrängt wurden, nicht alle Kinder anzugeben.
• In einigen Fällen wurden hinter verschlossenen Türen persönliche Fragen zur Familienkonstellation gestellt – etwa zur Anzahl der Kinder oder zur Angemessenheit vorheriger Ehen.
Wir erkennen an, dass sich Personalwechsel oder fehlende Erfahrungswerte auf die Bearbeitung auswirken können. Dennoch muss sichergestellt sein, dass alle Familien ihren rechtmäßigen Anspruch ohne Hürden geltend machen können.
Zudem scheint es derzeit keine transparente Möglichkeit für Eltern zu geben, eine ungerechtfertigte Ablehnung direkt vor Ort anzufechten. Betroffene wissen oft nicht, wie sie ihr Recht durchsetzen können oder fürchten negative Konsequenzen für ihre Kinder.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Sicherung der Fachkenntnisse in Schulbüros
•Wie stellt die BSB sicher, dass alle in den Schulbüros mit der Bearbeitung von Anträgen auf Ganztags- und weitere Betreuung betrauten Personen über ausreichende Kenntnisse der geltenden Ansprüche verfügen und Verwaltungsverfahren rechtskonform durchführen?
• Falls es Schulungen oder Fachanweisungen gibt:
• Beinhalten diese klare Vorgaben zur Prüfung von Anträgen für Familien mit mehr als vier Kindern?
• Werden dabei auch Sonderfälle berücksichtigt, z. B. Kinder geschiedener Eltern oder auswärts lebende Kinder?
• Wie sieht eine sachlich und fachlich korrekte Prüfung der Frage aus, ob auswärts studierende Kinder noch unterhaltsberechtigt sind und somit zur Familie zählen?
• Auf welche Vorschriften dürfen sich Eltern sowie Schulbüros bei dieser Frage berufen?
• Gibt es dazu eine zentrale Handlungsanweisung, an der sich Schulbüros orientieren können?
2. Unterstützung der Schulbüros
• Oft berichten Schulbüros, dass sie sich selbst nicht ausreichend informiert fühlen und lediglich „einfache Mitarbeiter“ seien. Ist dieses Phänomen der BSB bekannt?
• Können Schulbüros eigenständig Schulungen anfordern, um ihre Fachkenntnisse zu verbessern?
3. Ermäßigung der Gebühren und Auswirkungen auf das Mittagessen
• Ist es korrekt, dass die Ermäßigung der Ganztagsgebühren mit dem Preis des Mittagessens gekoppelt ist? (Quelle: https://www.hamburg.de/resource/blob/116910/314b7978156cea7f3a70c7ecdc8f17a2/info-flyer-zu-gbs-data.pdf)
• Falls ja: Wie wird diese Ermäßigung bei Familien mit mehr als vier Kindern berücksichtigt, wenn sie eine gebührenfreie Betreuung buchen? Haben sie in diesem Fall dennoch Anspruch auf die Ermäßigung des Mittagessens?
• Falls nein: Würde dies bedeuten, dass es für Familien mit mehr als vier Kindern finanziell vorteilhafter wäre, eine zusätzliche Woche Ferienbetreuung zu buchen, um so die Ermäßigung des Mittagessens zu erhalten und nicht gegenüber anderen Familien benachteiligt zu sein?
4. Umgang mit sensiblen Familienkonstellationen
• Wie stellt die BSB sicher, dass sich die Mitarbeitenden in den Schulbüros auf eine sachliche und fachliche Prüfung der Anträge beschränken?
• Gibt es eine offizielle Beschwerdestelle, an die sich Eltern wenden können, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Kinder aufgrund einer Beschwerde Nachteile erfahren oder diskriminiert werden?
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