Beschilderung des Marschbahndamms
Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Ö 6.1
Antrag der BAbg.
Froh, Pelch, Woller,
Garbers, Capeletti und CDU-Fraktion
Marschbahndamm und Vierländer Bahndamm sind für verschiedene Landwirte, Förster, Jäger und andere Anlieger die einzige Möglichkeit, mit Kraftfahrzeugen ihre Grundstücke zu erreichen.
Bis 2022 war dies auch zulässig, da beide durch Verkehrszeichen und zusätzliche Hinweisschilder wie „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36) und „Anlieger frei“ (VZ 1020-30) für die Nutzung durch Kraftfahrzeuge frei gegeben wurden. Diese Beschilderungen wurden durch das Verkehrszeichen „Geh- und Radweg“ (VZ 240) ersetzt. Einige dieser neuen Verkehrszeichen sind durch das Zusatzschild „Anlieger frei bis Nr…“ ergänzt.
Durch die jetzige Ausschilderung, ohne das zusätzliche Hinweisschild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“, ist die Situation entstanden, dass in den meisten Abschnitten auf dem Marschbahndamm und Vierländer Bahndamm, zwischen Tatenberg, Kirchwerder und Curslack, kein Kraftfahrzeug mehr fahren darf. Absurde Folge ist, dass Landwirte so nicht mehr legal mit ihren Traktoren zu ihren Feldern kommen, Förster und Jäger nicht mehr mit ihren Pkw in ihre Reviere.
Sollten sie dies aus nachvollziehbaren Gründen dennoch machen, kommt es zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern, die berechtigter Weise der Ansicht sind, Kraftfahrzeuge hätten auf einem Geh- und Radweg nichts zu suchen. Außerdem wird damit in jedem Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit begangen, die entsprechend geahndet werden kann.
Deshalb ist es dringend erforderlich, sich zeitnah die vorhandenen Beschilderungen in den entsprechenden Abschnitten und an den Zufahrten zum Marschbahndamm und Vierländer Bahndamm anzuschauen. Die nicht erforderlichen Verkehrszeichen und Zusatzbeschilderung müssen entfernt werden und es muss eine Beschilderung erfolgen, die den tatsächlichen Nutzungsanforderungen und Belegenheiten entspricht.
Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten
Der Regionalausschuss nimmt zur Kenntnis.
Keine
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