20-1888

Bericht zum baulichen Zustand der Sportanlagen im Bezirk Bergedorf zur Vorbereitung der 13. Sitzung des Sportstättenbeirats

Mitteilung

Letzte Beratung: 31.01.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.9

Sachverhalt

Bei den folgenden Darstellungen wird zwischen der Bausubstanz im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus vor allem im Sportplatzbau und im Bereich der öffentlichen Sportplatzgeude differenziert. Beide Bereiche basieren auf Untersuchungen und Bewertungen des baulichen Zustandes mit Stand vom 30.09.2017.

  1. Garten- und Landschaftsbau

Die Kommission, die den baulichen Zustand erstmals 2012 erhoben hatte, setzte sich aus Mitarbeitern der Bezirksämter, des Sportamtes und einem freien Landschaftsarchitekturbüro zusammen.

Seit der ersten Erhebung wird der Bericht über die Einbeziehung absolvierter Maßnahmen im Rhythmus von zwei Jahren durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau im Bezirksamt Hamburg-Mitte fortgeschrieben.

Die Erhebung und Fortschreibung des baulichen Zustandes ist eine unentbehrliche Voraussetzung für die Bildung von Investitionsschwerpunkten, die Entscheidung über Baumaßnahmen in den nächsten Jahren und gleichzeitig ein wesentlicher Gradmesser für die Wirksamkeit der Instandhaltungs- und Modernisierungsoffensive.

Untersucht wurde hier der Zustand der Bausubstanz folgender Flächen:

  • der Großspielfelder (GSF),
  • der Rundlaufbahnen (Rlb),
  • der Kleinspielfelder (KSF) - einschließlich der für den Punktspielbetrieb geeigneten sog. Jugendplätze",
  • der leichtathletischen Nebenanlagen (LNa),
  • der Nebenanlagen (Na), worunter hauptsächlich Wege, Stellplatzanlagen, Pflanzflächen und sonstige bauliche Einrichtungen wie Traversen zu verstehen sind.

Die Bewertung erfolgte hier nach der Schulnotensystematik. Die Note 1 entspricht einem sehr guten Zustand mit einem Prozentwert zwischen 90 und 100%. Die Note 6 hingegen entspricht allen Prozentwerten niedriger als 50%. Um Ausfallzeiten für etwaige Instandsetzungsmaßnahmen zu minimieren, ist folglich eine Sanierung zu veranlassen, bevor die Stufe 4 erreicht wird.

Die Zustände der vorgenannten Bauteile wurden und werden zudem unterschiedlich gewichtet. So werden die Bauteile Sportoberfläche (,,Decke"), des technischen Aufbaus (,,Unterbau") sowie der Entwässerung mit je 30% gewertet, während der Metallbau mit 10% in die Wertung einfließt.

Sportanlagen

 

  1. Öffentliche Sportplatzgebäude

Die Kommission, die den baulichen Zustand der Sportplatzgebäude erhoben hat, setzte sich zusammen aus Mitarbeitern der Bezirksämter, des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau und einem selbstständigen Fachmann aus dem Bereich der Haustechnik, der vom Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau beauftragt wurde, die Erhebung des technischen Gebäudeausbaus fachlich zu begleiten.

Die Erhebung des baulichen Zustandes ist eine unentbehrliche Voraussetzung für die Bildung von Investitionsschwerpunkten, die Entscheidung über Baumaßnahmen in denchsten Jahren und gleichzeitig wesentlicher Gradmesser für die Wirksamkeit der Instandsetzungsoffensive im Bereich des Hochbaus.

Untersucht wurde hier der Zustand der Bausubstanz folgender Gebäudeteile:

  • der Gebäudehülle,
  • der Umkleiden und Flure,
  • der Nasszellen und WCs,
  • des technischen Gebäudeausbaus.

Wesentlicher Bestandteil für die Beurteilung der Bausubstanz war eine Untersuchung der Außenwände. Hierzu wurden zum einen die Fugen in Augenschein genommen und zum anderen mit einem Messgerät Durchfeuchtungen lokalisiert. Des Weiteren wurde das Dach als wichtiges Bauteil der Gebäudehülle begutachtet. Hier waren besonders wichtig die Dachhaut und damit verbunden die Dichtigkeit. Ein weiteres Kriterium für diese Bauteilgruppe waren die Fenster und Außentüren, die sowohl in ihrer physikalischen Beschaffenheit als auch unter energetischen Aspekten eine Rolle spielten. Im Anschluss daran wurden die innen liegenden Gebäudeteile einer intensiven Untersuchung unterzogen. Auch bei den Sportplatzgebäuden erfolgte die Bewertung nach der Schulnotensystematik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportplatzgebäude

 

 

 

  1. Fazit und Ausblick:

Bei der Bewertung der Sportanlagen und der Sportplatzgebäude wird deutlich, dass der bauliche Zustand bis auf wenige Ausnahmen mittlerweile einen Standard im Bezirk Bergedorf erreicht hat, der nicht mehr mit dem Begriff Sanierung in Einklang zu bringen ist. Man sollte daher zukünftig von einem Instandsetzungs- und Modernisierungsprogramm sprechen.

Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, empfiehlt die Verwaltung auch für die Zukunft folgende Kriterien bei der Umsetzung geplanter Baumaßnahmen zu beachten:

  • Wenn sich die Qualität des Bauzustandes von einer Sportanlage zur anderen unterscheidet, sollte es die Aufgabe des Instandsetzungs- und Modernisierungskonzeptes sein, auf Basis des Solidaritätsprinzips eine Ausgewogenheit herzustellen.
  • Der generelle und bewertete Bauzustand sowie die individuellen Rahmenbedingungen, die für eine Sportanlage gelten (Baurecht, Immissionsschutzrecht, etc.), sollten Berücksichtigung finden.
  • Es macht keinen Sinn, der Instandsetzung von Anlagen Priorität einzuräumen, die nicht oder nur wenig genutzt werden oder etwa planungsbelastet sind.
  • Bei der Abwägung sollte berücksichtigt werden, ob eine Anlage von besonderer Bedeutung für den Sozialraum ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss für Sport und Bildung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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