Bergedorfer Sternwarte als Weltkulturerbe - erneute Initiative - ergänzte Fassung
Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf
BAbg. Strehlow und SPD-Fraktion
„Glücklicherweise sind das Ensemble der Sternwarte mitsamt der historischen Gebäude und ihrer Ausstattung ebenso wie die astronomischen Instrumente und die technischen Details praktisch vollständig und weitgehend im Originalzustand erhalten. Die architektonische, wissenschafts- und technikhistorische Bedeutung ist entsprechend groß. Mit Datum vom 12.6.1996 wurde deshalb das gesamte Sternwartengelände mitsamt den historischen Gebäuden und ihrer Ausstattung sowie den optischen Geräten und den technischen Details unter der Nummer 1089 in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen. Im Jahr 2007 äußerte Prof. Dr. G. Kiesow, der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, in einer öffentlichen Podiumsdiskussion in Bergedorf den Vorschlag, die Hamburger Sternwarte als einen Kandidaten für die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes vorzuschlagen. Die Realisierung dieses Vorschlag stellte sich in der anschließenden öffentlichen Diskussion angesichts der existierenden politischen und kulturpolitischen Randbedingungen als kompliziert heraus.“ (Frau Prof Wolfschmidt auf dem ICOMOS-Symposium 2008, Uni Hamburg)
Inzwischen hat sich viel getan und vielen ist bekannt, dass aus verschiedenen Gründen eine Bewerbung nicht von Erfolg gekrönt war. Anfang des Jahres hat Hamburg die Bewerbung um Aufnahme des Jüdischen Friedhofs Hamburg-Altona zurückgezogen. Diese neue Sachlage gibt Anlass zu einem neuen Vorstoß. Hamburg hat mit der Sternwarte Bergedorf einen weiteren qualifizierten Bewerber, der zudem die vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS International) angemahnten Kriterien einer seriellen und transnationalen Bewerbung erfüllen kann. Mit der Sternwarte in La Plata in Argentinien gibt es die Möglichkeit einer entsprechenden Zusammenarbeit. Bergedorf und die Sternwarte sollten diese Chance nutzen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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