20-1633.01

Bergedorfer Sternwarte als Weltkulturerbe - erneute Initiative

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt wie folgt Stellung zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.05.2018, Drucksache 20-1633:

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat die Tatsache, dass Hamburg den Welterbetrag für den „Jüdischen Friedhof Hamburg-Altona“ Anfang 2018 zurückgezogen hat, zum Anlass ge­nommen, die Leitung des Bezirksamts Bergedorf zu bitten, „sich bei der Kulturbehörde … dafür einzusetzen, erneut die Aufnahme der Bergedorfer Sternwarte in die Vorschlagsliste der KMK für zukünftige Nominierungen Deutschlands zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) zu betreiben sowie erneut Kontakt mit der argentinischen Regierung zwecks einer gemeinsamen Bewerbung der Sternwarten von Bergedorf und La Plata aufzunehmen.“

 

Die Behörde für Kultur und Medien teilt dazu mit, dass die Stadt Hamburg den Einzelantrag für den „Jüdischen Friedhof Hamburg-Altona“ aufgrund des Ergebnisses des Zwischenbe­richtes von ICOMOS International zurückgezogen hat, um die Möglichkeit für eine erweiterte transnationale serielle Nominierung zu wahren. Der „Jüdische Friedhof Hamburg-Altona“ bzw. ein Antrag mit dem Arbeitstitel „Portugiesisch-sephardisches Erbe zwischen Europa und der Karibik“ ist auf Beschluss des Kulturausschusses der Kultusminister der Länder vom 2. März 2018 im Anschluss an die auf der deutschen Tentativliste  bis 2024 aufgeführten Stätten wieder aufgenommen worden. Erste Kontakte mit den Niederlanden bezüglich eines solchen transnationalen seriellen Antrags sind bereits erfolgt.

 

Da es sich bei der Hamburger Sternwarte unzweifelhaft um ein Denkmal von internationaler Bedeutung handelt, könnte sie zu gegebener Zeit erneut für die Aufnahme in die deutsche Ten­tativ­liste gemeldet werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Kultusministerkonferenz die Bundesländer erst ca. 2025 auffordern wird, erneut Stätten für eine Fortschreibung der deutschen Tentativliste ab 2028 vorzulegen, da die aktuelle Liste bis mindestens 2026/2027 belegt ist. 

Vorstellbar wäre auch die argentinische Federführung für einen transnationalen seriellen Antrag. Die Erarbeitung eines solchen Antrags würde allerdings etliche Jahre in Anspruch nehmen, zum einen, weil die notwendigen Forschungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, zum anderen erfordern die Erarbeitung der Antragsunterlagen und der Abstimmungsprozess zwischen den Partnerländern einen Zeitraum von etwa sechs bis sieben Jahren. Die günstigsten Bedingungen vorausgesetzt, wäre auch in einem solchen Fall eine Nominierung ab 2026 frühestens vorstellbar.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anhänge

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