20-1371.01

Bergedorfer Hochzeitsbrücke

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf betr. Bergedorfer Hochzeitsbrücke, Drucksache 20-1371, vom 26. Oktober 2017, teilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) folgendes mit:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen der BWVI und des LSBG detaillierte Auskünfte über den Zustand der im Bergedorfer Schlosspark gelegenen Hochzeitsbrücke einzufordern.
  2. Insbesondere erwartet die Bezirksversammlung zeitnah verbindliche und detaillierte Informationen über die geplanten Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen und einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen.
  3. Die Bezirksversammlung oder der zuständige Fachausschuss sind unverzüglich über die Erledigung der Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

Zu 1.:

Laut Zustandsbericht 2017 befindet sich die Hochzeitsbrücke in einem ausreichenden  Zustand (Nomenklatur gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076).

Im Übrigen siehe Anlage 1.

 

Zu 2. und 3.:

Das Bezirksamt Bergedorf informierte die zuständige Behörde, dass  der bestehende Bodenbelag und das Geländer der Brücke erneuert werden.

Bei einem späteren Ersatzneubau, welcher mittelfristig notwendig wird, müssten der Bodenbelag sowie das Geländer zur Wiederverwendung an die neue Konstruktion angepasst werden, wodurch voraussichtlich Gewährleistungsprobleme entstehen würden.

Vor diesem Hintergrund ist es wirtschaftlicher die Bergedorfer Hochzeitsbrücke bereits vor dem Erreichen ihrer tatsächlichen Lebensdauer zu erneuern. Aus diesem Grund plant der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer die Brücke in das Bauprogramm 2019 / 2020 ein.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Anhänge

 

Zustandsbericht