Bergedorfer Hochzeitsbrücke
Zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf betr. Bergedorfer Hochzeitsbrücke, Drucksache 20-1371, vom 26. Oktober 2017, teilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) folgendes mit:
Zu 1.:
Laut Zustandsbericht 2017 befindet sich die Hochzeitsbrücke in einem ausreichenden Zustand (Nomenklatur gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076).
Im Übrigen siehe Anlage 1.
Zu 2. und 3.:
Das Bezirksamt Bergedorf informierte die zuständige Behörde, dass der bestehende Bodenbelag und das Geländer der Brücke erneuert werden.
Bei einem späteren Ersatzneubau, welcher mittelfristig notwendig wird, müssten der Bodenbelag sowie das Geländer zur Wiederverwendung an die neue Konstruktion angepasst werden, wodurch voraussichtlich Gewährleistungsprobleme entstehen würden.
Vor diesem Hintergrund ist es wirtschaftlicher die Bergedorfer Hochzeitsbrücke bereits vor dem Erreichen ihrer tatsächlichen Lebensdauer zu erneuern. Aus diesem Grund plant der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer die Brücke in das Bauprogramm 2019 / 2020 ein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Zustandsbericht
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.