20-1371

Bergedorfer Hochzeitsbrücke

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Bezirksabgeordneten Timmermann, Helm und Fraktion der CDU

 

Die Hochzeitsbrücke im Bergedorfer Schlosspark ist ein beliebtes Ziel mit hoher Anziehungskraft für viele Menschen, besonders natürlich für Verliebte und frischvermählte Brautleute. Ein Fototermin auf der Bergedorfer Hochzeitsbrücke ist für viele ein Muss.

 

Mittlerweile befindet sich diese Brücke jedoch in einem höchst bedauerlichen Zustand. Trotz wiederholter Hinweise an die Verwaltung hat sich daran zwischenzeitlich nichts geändert. Nach Prüfung durch den für Instandhaltung und Betriebssicherheit zuständigen LSBG wurde mitgeteilt, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet sei. Der Augenschein spricht allerdings dagegen. Die Holzbohlen der Brücke sind teilweise morsch und deutlich schadhaft, an einigen Stellen sogar schon durchgebrochen. Hier besteht offensichtlich akute Unfallgefahr!

 

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, dass hier Passanten zu Schaden kommen. Darauf können und dürfen wir nicht warten!

 

Zwischenzeitliche Zusagen einer Verbesserung des optischen Zustandes sind bisher auch nicht realisiert worden. Im Juli dieses Jahres wurde vom Bezirksamt mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem LSBG und der BWVI die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbilds der Hochzeitsbrücke bis zu den Herbstferien 2017 durchgeführt sein sollen. Auch diese Zusage wurde nicht eingehalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen der BWVI und des LSBG detaillierte Auskünfte über den Zustand der im Bergedorfer Schlosspark gelegenen Hochzeitsbrücke einzufordern.
  2. Insbesondere erwartet die Bezirksversammlung zeitnah verbindliche und detaillierte Informationen über die geplanten Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen und einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen.
  3. Die Bezirksversammlung oder der zuständige Fachausschuss sind unverzüglich über die Erledigung der Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

Anhänge

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