Bergedorfer Badegewässer auf multiresistente Keime untersuchen
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 22. März 2018, Drucksache 20-1559.02, wie folgt Stellung:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,
„Wie in den Senatsantworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/11910 und Drs. 21/11939) geschildert, hat der Senat keinen Grund zu der Annahme, dass multiresistente Keime in Hamburg generell stärker verbreitet sind oder in höheren Konzentrationen vorkommen, da in Hamburg nur eine kommunale Kläranlage mit Ablauf in die Elbe betrieben wird und weder intensive Tierhaltung noch intensiver Ackerbau existieren. Multiresistente Keime kommen jedoch mittlerweile generell in der Umwelt und damit auch in Gewässern vor. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) plant daher, die Hamburger Badegewässer sowie ausgewählte Fließgewässer auf multiresistente Bakterien durch das Institut für Hygiene und Umwelt untersuchen zu lassen. Dies soll einen ersten Überblick zur Situation der Hamburger Badegewässer und einiger Fließgewässer geben. Weitere sondierende Untersuchungen in Badegewässern und Fließgewässern sind ggf. unter Anwendung des Nachweisverfahrens des derzeit noch laufenden BMBF-Verbundprojektes „HyReKA“ (www.hyreka.net) möglich. Das Projekt erforscht die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser. Der Verbund hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, Einträge von antibiotikaresistenten Bakterien, Antibiotikaresistenzgenen und Antibiotikarückständen in die Umwelt, zum Beispiel durch Abwässer aus Krankenhäusern, kommunalen Abwässern oder auch Abwässern aus Tiermastbetrieben qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Damit sollen Belastungssituationen und Verbreitungswege identifiziert und Risikopotentiale abgeschätzt werden können.
Dies vorausgeschickt, nimmt die BUE zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Bergedorfer Badegewässer werden vor der Badesaison auf multiresistente Bakterien untersucht. Die Bakterien werden, soweit es die Methodik zulässt, bestimmt und auf ihre Auswirkung beurteilt.
Zu 2.:
Eine Berichterstattung kann nach Abschluss der Untersuchungen und Beurteilung der Ergebnisse erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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