21-1491.01

Bergedorf im Dunkeln

Antwort

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23.02.2023
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
 

Der Hamburger Senat hat wegen der problematischen Energieversorgungslage nunmehr einen sogenannten Energiesparplan vorgelegt. Nach diesem Plan soll die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, Straßen und Plätzen stark eingeschränkt werden. Durch diese Maßnahme soll die geplante Energieeinsparquote realisiert werden.

In der Drucksache 22/9142 antwortete der Senat:

„Die öffentliche Beleuchtung bleibt dabei durchgängig erhalten, lediglich das Illuminieren öffentlicher Gebäude wird ausgesetzt und die Beleuchtung von Parks und Wegen in Grünanlagen wird außerhalb der Nutzungszeiten eingeschränkt werden. Dabei steht die Einschränkung oder vorübergehende Aussetzung der Beleuchtung von Parks, Wegen in Grünanlagen und Gebäuden ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die örtlichen Gegebenheiten und die Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies zulassen.“

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende –Hamburg Verkehrsanlagen GmbH- und das Bezirksamt beantworten die Anfrage wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Bei welchen öffentlichen Gebäuden in Bergedorf wird die Beleuchtung ausgesetzt? Bitte tabellarisch darstellen
  2. In welchen Parks in Bergedorf wird die Beleuchtung ausgesetzt? Bitte tabellarisch darstellen
  3. In welchen Parks in Bergedorf wird die Beleuchtung eingeschränkt? Um wie viel Uhr geht die Beleuchtung aus und ab wann geht Sie an?  Bitte tabellarisch darstellen
  4. Bei welchen Wegen in Grünanlagen in Bergedorf wird die Beleuchtung ausgesetzt? Bitte tabellarisch darstellen
  5. Bei welchen Wegen in Grünanlagen in Bergedorf wird die Beleuchtung eingeschränkt? Um wie viel Uhr geht die Beleuchtung aus und ab wann geht Sie an? Bitte tabellarisch darstellen

 

Zu 1.-5.:

 

Die Beleuchtung in der bezirklichen Grünanlage Schlosspark wird nicht abgeschaltet, weil es sich um eine wichtige Wegeverbindung handelt.

 

Alle anderen Beleuchtungsanlagen in Parks und auf öffentlichen Wegen in Bergedorfer Grünanlagen werden durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) betrieben. Keine dieser Anlagen wird eingeschränkt oder ausgesetzt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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