Beleuchtung des Hundeplatzes Rahel-Varnhagen-Weg
Zum Antrag der Bezirksversammlung, Drucksache 20-1892, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
„Die öffentlichen Grünanlagen in Hamburg sind im Regelfall nicht beleuchtet. Ausnahmen können besondere Bedingungen, wie zum Beispiel Zuwegungen zu Bahnstationen oder auch Wege, die regelmäßig als Schulweg genutzt werden, darstellen.
Die Notwendigkeit einer öffentlichen Beleuchtung wird beim „Hundeplatz Rahel-Varnhagen-Weg“ nicht erkannt, da es sich im vorliegenden Fall um eine öffentliche Grünanlage handelt. Es liegt keine verkehrlich benutzte Wegebeziehung vor, welche eine öffentliche Beleuchtung erforderlich macht.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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