21-0265

Belegung Gleisdreieck

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und Fraktion der CDU

 

Die Unterkunft mit Perspektive Wohnen am Gleisdreick ist in Hamburg das größte Projekt dieser Art mit 780 Wohnungen für bis zu 2500 Bewohner. Entstanden auf Grundlage einer Sonderregelung im Baugesetzbuch und dadurch ohne die sonst übliche Bürgerbeteiligung.

 

Anfang 2019 hat die SAGA Tochter HIG die 780 Wohnungen vom ursprünglichen Investor übernommen. Gleich im Anschluss sollten die ersten Wohnungen für eine normale Vermietung an Interessenten ohne Flüchtlingsstatus zur Verfügung gestellt werden. Dies basierend auf einer Vereinbarung des Senats mit der BI „Hamburg für gute Integration“ aus dem Jahre 2016, wonach Ende 2019 in keiner Unterkunft mehr als 300 Flüchtlinge untergebracht sein sollten. Mittels einer Pressemitteilung Ende Oktober 2019 teilte der Senat mit, dass erst 150 Plätze abgebaut seien und zukünftig die Kapazität im Zuge der Umsetzung der Bürgerverträge monatlich um rund 50 Plätze reduziert werde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Sind aller Gebäude zwischenzeitlich an die SAGA/HIG übergeben worden? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
  2. Wie viele der Wohnungen waren nach der Übergabe aufgrund von Mängeln nicht bewohnbar?
  3. Werden die bei der Übergabe vorhandenen Mängel vom Verkäufer beseitigt bzw. die Kosten für die Mängelbeseitigung übernommen? Wenn nein, auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die SAGA/HIG?
  4. Wie hat sich die Belegung mit Flüchtlingen seit Januar 2019 im Gleisdreieck entwickelt? (bitte monatlich aufführen)
  5. Wie viele Bewohner mit Flüchtlingsstatus sind seit Januar 2019 aus dem Gleisdreieck weg gezogen? (Bitte monatlich aufführen)
  6. Ist es richtig, dass die vorhandenen Wohnungen erst umgebaut werden müssen, um dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stehen?
  7. Wenn ja, welche Umbauten müssen vorgenommen werden und welche Kosten entstehen hierdurch pro Wohnung im Schnitt?
  8. Wie viele Wohnungen wurden bisher umgebaut?
  9. Wie viele Wohnungen sind aktuell im Rahmen eines normalen Mietverhältnisses vermietet? Wie viele davon an Mieter, die noch einen Flüchtlingsstatus haben?
  10. Wie viele Wohnungen sind allein dadurch mit Nicht-Flüchtlingen belegt, da sich der Status der Bewohner von Flüchtling in Nicht-Flüchtling geändert hat?
  11. Wie viele Bewohner im Gleisdreieck haben aktuell keinen Flüchtlingshintergrund?
  12. Wie viele Wohnungen können allein dadurch nicht in normale Mietverhältnisse überführt werden, weil es an der nötigen Lärmschutzwand zu den Gleisanlagen fehlt?
  13. Wie ist der Sachstand bezüglich der zweiten Lärmschutzwand an den Gleisen?
  14. Wie werden die umgebauten Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt angeboten?
  15. Gibt es Überlegungen, Wohnungen auch exklusiv an Studenten und Auszubildende zu vermieten? Wenn nein, warum nicht?
  16. Wie ist die Nachfrage von Interessenten ohne Flüchtlingsstatus an den Wohnungen?
  17. Welche Punkte der „Teilverständigung“ wurden bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt, auch im Hinblick auf die vereinbarten Fristen? (Bitte einzeln darstellen)
  18. Ist es richtig, dass die Straße „Am Gleisdreieck“ bislang noch nicht öffentlich gewidmet ist?

Wenn ja,

a)      warum?

b)      wer übt zurzeit das Hausrecht bezüglich der Straße aus?

c)      wie ist zurzeit der rechtliche Status im Hinblick auf die StVO und das Wegegesetz?

Wenn nein, wann wird die Straße „Am Gleisdreieck“ öffentlich gewidmet?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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