21-0356

Bejagung von Nutria in den Vier- und Marschlanden

Mitteilung

Letzte Beratung: 09.06.2020 Regionalausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

In der der Sitzung des Regionalausschusses wurde von einem Vertreter des Deichverbandes auf die starke Vermehrung der Nutrias und im Zusammenhang damit auftretende Schäden hingewiesen. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Bergedorf informiert wie folgt zum Sachverhalt:

 

„Die Nutria wird durch die obere Jagdbehörde an der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation entsprechend der EU-Vorgabe, eindeutig als Neozoen und invasive Wildart eingestuft.

Die Mitgliedstaaten sind angehalten diese Arten intensiv zu bejagen. In der FHH gibt es ein entsprechendes Schreiben (siehe Anhang)

 

Grundsätzlich steht die Nutria in der FHH nicht im Jagdrecht und hat somit keine Jagdzeit, so dass sie einfach im Rahmen des Jagdschutzes bejagt werden kann. Lediglich der Elternschutz ist zu beachten, was jedoch nur eingeschränkt umsetzbar ist, da die Nutria mit bereits 3 Monaten geschlechtsreif wird und bis zu drei Mal im Jahr Junge bekommt.

 

In den Vier und Marschlanden hat sich die Nutria explosiv vermehrt. In jedem Kanal ist sie zugegen. Auf jeder Treibjagd werden massiv Nutria mit erlegt. Grundsätzlich wird jedoch nur bei Schwerpunktschäden gejagd, da die Nutria keinen echten Nutzen in Form einer Beute hat und nicht Wildschadenspflichtig ist. Der Jäger opfert also seine Freizeit, bezahlt die Munition, setzt seine Hunde erheblichen Gefahren aus (die Nutria ist extrem wehrhaft) und muss das tote Tier noch ordnungsgemäß entsorgen. Auch hat das reine Töten von Tieren nichts mit der Jagd zu tun und wird somit ohne Grund von den Jägern nicht praktiziert.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat seit 2018 über das zuständige Fachamt Verbraucherschutz zwei Bisamjäger benannt. 2019 wurden entsprechende Lebendfallen beschafft, die per Smartphone überwacht werden.

 

 

 

 

Nutrias sind im Bezirksamt Bergedorf in der gesamten Fläche vorhanden, hauptsächlich aber in den Marschgebieten. Sowohl von der Jägerschaft, Mitarbeitern, als auch den Verbänden wird berichtet, dass die Population eindeutig zunimmt.

 

Innerhalb des letzten halben Jahres wurden in Bergedorf insgesamt über 200 Tiere gefangen und getötet.

 

Abgesehen von geringen Deichlängen in der 2.Deichlinie stellt der Nutria bislang keine Gefährdung für die Deichsicherheit dar. Dazu sind die Standortverhältnisse, insbesondere bei der 1. Deichlinie für diese Tierart zu ungünstig.

 

Anders stellt sich das dar bei den Marschgewässern. Hier geht die unbefestigte Böschung direkt über in das Gewässer und bietet damit ideale Verhältnisse für die Nutria.

 

Aufgrund der explosiven Populationsentwicklung, ist die Bekämpfung der Nutrias auch aus Sicht der Gewässer unterhaltenden Dienststelle unvermeidbar. Die Bezahlung erfolgt bereits über eine Schwanzprämie analog zu der Abrechnung bei der Bisamjagd. Die benannten Bisamjäger sind berechtigt zur Annahme dieses Nachweises auch bei Fängen durch zugelassene Jäger im Bezirksamt Bergedorf.

 

Aktuell ist noch das Verfahren der Nutriajagd in Naturschutzgebieten mit der zuständigen Behörde für Umwelt und Energie zu klären.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2020
Ö 8.3
Anhänge

Auslegungshilfe Nutria-Bejagung 

Lokalisation Beta

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