21-0220.01

Behindertenparkplätze Gojenbergsweg

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19.12.2019
Sachverhalt

 

Die Polizei, PK 43, nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019 wie folgt Stellung:

 

 

Wie bereits in der Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres am 14.10.2019 ausgeführt, hat der Bedarfsträger - in diesem Fall der Träger der Wohnanlage - die beiden Parkplätze mit zeitlicher Befristung für Lieferverkehr beantragt. Wenn sich der Bedarf geändert hat und der Träger das nun anders haben möchte, müsste er erneut einen Antrag bei PK 43 stellen.

Wenn jemand anders einen persönlichen Behindertenparkplatz braucht, müsste auch der bei PK 43 beantragt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

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