20-1263.01

Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Bethesda-Krankenhaus

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Etliche Flüchtlinge leiden unter sehr starken Traumatisierungen, die sie als Folge ihrer Kriegs- bzw. ihrer Fluchterlebnisse erlitten haben. Bei einigen Flüchtlingen entsteht immer wieder die Notwendigkeit, stationär im Krankenhaus behandelt zu werden.

 

Im Bethesda-Krankenhaus werden diese Patient/innen, die über eine Noteinweisung ins Krankenhaus kommen und die in der Regel kein Deutsch sprechen, für maximal 24 Stunden zur Notfallversorgung aufgenommen. Die Patient/innen erhalten in aller Regel eine ruhigen Rückzugsraum, werden mit entsprechenden Medikamenten notfallmäßig eingestellt und nach 24 Stunden wieder entlassen. Vor Ort in der Flüchtlingsunterkunft wird sehr schnell deutlich, dass es diesen Menschen nicht besser geht, sie verstehen oftmals nicht die Notwendigkeit, die verordneten Medikamente regelmäßig einnehmen zu müssen, und die Familien sind in der Situation hilflos und völlig überfordert.

 

Hintergrund dieser Problematik ist die Krankenversicherungskarte der AOK. Diese Karte deckt lediglich eine psychiatrische Notfallbehandlung ab. Dieses ist jedoch völlig unzureichend, weil viele Flüchtlinge unter den Folgen der erlittenen Traumatisierungen leiden. Medizinische Fachleute betonen immer wieder, wie es wichtig ist, die erlittenen Traumatisierungen möglichst fhzeitig zu behandeln und den Menschen durch die frühzeitige Behandlung zusätzliches schweres Leid zu ersparen.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet das Auskunftsersuchen vom 21.06.2017 wie folgt:

 

 

Auf diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie oft haben Flüchtlinge in diesem Jahr (1.01.30.05.17) eine Akuteinweisung für das Bethesda-Krankenhaus erhalten?
  2. Wie viele Flüchtlinge wurden nach 24 Stunden entlassen?

 

Im abgefragten Zeitraum 01.01. bis 31.05.2017 hatte das Bethesda Krankenhaus Bergedorf insgesamt 42 psychiatrische Behandlungsfälle bei Flüchtlingen zu verzeichnen.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 ambulante psychiatrische Notfälle, die in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) behandelt wurden.
  • 25 ambulante Behandlungsfälle in der Psychiatrischen Institutsambulanz.
  • 12 stationäre Aufnahmen, wovon 1 Patient innerhalb von 24 Stunden entlassen wurde und 11 Patientinnen und Patienten über 24 Stunden hinausgehend stationär versorgt wurden.

 

 

  1. Das Sozialamt muss die Versorgung von Asylsuchenden mit Leistungen nach §4 AsylbLG sicherstellen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die psychiatrische Versorgung, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Wie oft wurde das Sozialamt vom Krankenhaus Bethesda über die Noteinweisung von Asylanden informiert?

 

Eine rein informatorische Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt zur Übermittlung von Behandlungszahlen erfolgt lt. Bethesda Krankenhaus Bergedorf nicht.  Das Krankenhaus tritt nur in den Fällen mit dem Sozialamt in Verbindung, wenn der Flüchtling noch keinen Krankenversichertenstatus hat und für die Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung benötigt wird.

Alle 12 im genannten Zeitraum stationär behandelten Patientinnen und Patienten waren bei der AOK versichert, sodass kein Anlass bestand, das Sozialamt zu informieren.

 

 

  1. In wie vielen Fällen wurde eine über 24 Stunden hinausgehende stationäre psychiatrische Behandlung vom Krankenhaus Bethesda erforderlich gehalten?

 

Siehe Antworten zu 1. und 2.

 

 

  1. Gibt es sozialpsychiatrische Anbieter, die das Gespräch mit den entsprechenden Flüchtlingen mit Hilfe eines/r Sprachvermittlers/in führen und die durch die Gespräche mit den Flüchtlingen für ein besseres Verständnis der Erkrankung sorgen und dadurch eine bessere Bereitschaft zur Einnahme der empfohlenen Medikamenten Sorge tragen?

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) erhalten die Geflüchteten bei akutem Bedarf im Rahmen der Basisversorgung psychiatrische Sprechstunden, die von Sprachmittlern begleitet werden. In besonders schweren Fällen erhalten Betroffene eine Überweisung zu einem Psychotherapeuten. Die psychiatrischen Sprechstunden werden zum Teil auch von Betreibern organisiert.

Zur Versorgung in den EA siehe Drucksachen 21/9514, 21/7875, 21/4586 und 21/4818.

Sobald Personen keinen Anspruch mehr auf Asylbewerberleistungen haben, besteht Anspruch auf die Regelversorgung. Die Bewilligung von Sozialhilfeleistungen ist dabei unabhängig von der derzeitigen Unterbringung.

 

 

 

 

  1. Gibt es Möglichkeiten, den Leistungskatalog der Krankenversorgung des Asylleistungsgesetzes durch Regelungen des Bundeslandes Hamburg zu ergänzen bzw. zu erweitern? Welche Möglichkeiten sind das?

 

Gemäß der „Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V“, die die Stadt Hamburg mit der AOK Bremen/Bremerhaven geschlossen hat, können bei begründetem Bedarf Psychotherapien als Kurzzeittherapie in Anspruch genommen werden. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch die Bewilligung einer Langzeittherapie in Betracht kommen.

Diese Auslegung des § 4 AsylbLG entspricht der gängigen Rechtsprechung der Sozialgerichte und wird im bundesweiten Vergleich in Hamburg weit ausgelegt.

Eine Erweiterung des Kataloges käme im Übrigen nur über eine freiwillige Leistung Hamburgs in Betracht, da das Leistungsspektrum des § 4 AsylbLG durch landesinterne Vorschriften nicht beliebig erweiterbar ist.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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