20-1263

Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen im Bethesda-Krankenhaus

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Etliche Flüchtlinge leiden unter sehr starken Traumatisierungen, die sie als Folge ihrer Kriegs- bzw. ihrer Fluchterlebnisse erlitten haben. Bei einigen Flüchtlingen entsteht immer wieder die Notwendigkeit, stationär im Krankenhaus behandelt zu werden.

 

Im Bethesda-Krankenhaus werden diese Patient/innen, die über eine Noteinweisung ins Krankenhaus kommen und die in der Regel kein Deutsch sprechen, für maximal 24 Stunden zur Notfallversorgung aufgenommen. Die Patient/innen erhalten in aller Regel eine ruhigen Rückzugsraum, werden mit entsprechenden Medikamenten notfallmäßig eingestellt und nach 24 Stunden wieder entlassen. Vor Ort in der Flüchtlingsunterkunft wird sehr schnell deutlich, dass es diesen Menschen nicht besser geht, sie verstehen oftmals nicht die Notwendigkeit, die verordneten Medikamente regelmäßig einnehmen zu müssen, und die Familien sind in der Situation hilflos und völlig überfordert.

 

Hintergrund dieser Problematik ist die Krankenversicherungskarte der AOK. Diese Karte deckt lediglich eine psychiatrische Notfallbehandlung ab. Dieses ist jedoch völlig unzureichend, weil viele Flüchtlinge unter den Folgen der erlittenen Traumatisierungen leiden. Medizinische Fachleute betonen immer wieder, wie es wichtig ist, die erlittenen Traumatisierungen glichst frühzeitig zu behandeln und den Menschen durch die frühzeitige Behandlung zusätzliches schweres Leid zu ersparen.

 

Auf diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie oft haben Flüchtlinge in diesem Jahr (1.01.30.05.17) eine Akuteinweisung für das Bethesda-Krankenhaus erhalten?
  2. Wie viele Flüchtlinge wurden nach 24 Stunden entlassen?
  3. Das Sozialamt muss die Versorgung von Asylsuchenden mit Leistungen nach §4 AsylbLG sicherstellen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die psychiatrische Versorgung, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Wie oft wurde das Sozialamt vom Krankenhaus Bethesta über die Noteinweisung von Asylanden informiert?
  4. In wie vielen Fällen wurde eine über 24 Stunden hinausgehende stationäre psychiatrische Behandlung vom Krankenhaus Bethesta erforderlich gehalten?
  5. Gibt es sozialpsychiatrische Anbieter, die das Gespräch mit den entsprechenden Flüchtlingen mit Hilfe eines/r Sprachvermittlers/in führen und die durch die Gespräche mit den Flüchtlingen für ein besseres Verständnis der Erkrankung sorgen und dadurch eine bessere Bereitschaft zur Einnahme der empfohlenen Medikamenten Sorge tragen?
  6. Gibt es Möglichkeiten, den Leistungskatalog der Krankenversorgung des Asylleistungsgesetzes durch Regelungen des Bundeslandes Hamburg zu ergänzen bzw. zu erweitern? Welche Möglichkeiten sind das?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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